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Panoramafreiheit

Wie in der Musik und der Malerei ist auch die Architektur vom Urheberrecht geschützt und darf nicht ohne die Genehmigung des Künstlers kopiert beziehungsweise verbreitet werden. Oft gilt die Regel, wer vor 70 Jahren verstorben ist, verliert sein Urheberrecht. In der Fotografie kann diese Faustregel jedoch nicht uneingeschränkt angewendet werden.

Panoramafreiheit
Der Eggeturm vom Preussischen Velmerstot, © Stefan Heinemann

In Deutschland gilt beispielsweise die Panoramafreiheit, das heißt, solange man sich im öffentlich begehbaren Raum befindet, ist das Aufnehmen und Verbreiten von Fotografien prinzipiell erlaubt. Für Innenräume und zeitlich begrenzte Sonderaktionen wie zum Beispiel das Kunstprojekt „Blue Port“ in Hamburg gilt das nicht. Fotografen und Influencer, die Aufnahmen des in Blau getauchten Hafens kommerziell nutzen möchten, benötigen eine Lizenz (ca. 28 €). 

Ein ähnliches Problem stellt der Eifelturm dar. Am Tag fotografiert, können die Fotos in Blogs und über Social Media-Kanäle verbreitet werden. Anders verhält es sich beim illuminierten Eiffelturm: Da die Beleuchtung in den 90er Jahren erneuert wurde, gilt das angestrahlte Pariser Wahrzeichen als Kunstwerk und ist daher geschützt. Lizenzen vergibt die private Gesellschaft S.E.T.E., die Höhe der Gebühr richtet sich je nach Art der Nutzung. Des Weiteren darf folgender Urheberrechtsvermerk nicht fehlen: Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau.

Auch Japan hat im Oktober 2019 eine Einschränkung erlassen: Das Fotografieren in traditionellen Vierteln wie Gion sowie der Hanamikoji Straße ist nun verboten. Über Flugblätter werden Touristen aufgefordert, erst um Erlaubnis zu bitten, bevor sie Geishas oder Maikos ablichten. In den Vereinigten Arabischen Emiraten sollte man das Fotografieren vom Herrscherpalast ebenso unterlassen, wie von Industrieanlagen. Führt die Reise zu den Moschen in Mekka (Masjid-al-Haram) oder Medina (Masjid-an-Nabawi), so kann die Kameraausrüstung getrost in der Fototasche verbleiben, hier gilt nämlich striktes Fotografierverbot. Weitere No-go-Objekte sind die Innenräume der Sixtinischen Kapelle, des Taj Mahals oder das Bernsteinzimmers (Nachbildung) in St. Petersburg.

In fast allen Ländern ist das Fotografieren von Militäranlagen und Regierungsgebäuden verboten. Zudem ist das Fotografieren in Bahnhöfen oder von Brücken vielerorts unzulässig.

Beim Fotografieren von fremden Menschen im In- und Ausland gilt, den Abgelichteten gegenüber, den nötigen Respekt entgegenzubringen und vorher um Erlaubnis zu bitten. Was eigentlich eine Anstandsfrage ist, ist inzwischen europaweit durch die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gesetz. Das heißt, Fotografien dürfen ausschließlich mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden, egal ob es sich dabei um eine kommerzielle Nutzung handelt oder über die eigenen Social Media-Kanäle geteilt wird. Unterm Strich bedeutet das, sobald ein Foto von Ihrer Festplatte ins Netz hochgeladen wird, gilt die DSGVO.

Panoramafreiheit: Eine schöne Aufstellung, welche Fotografiefallen Sie auf Ihre Reisen vermeiden sollten, finden Sie unter https://www.erkunde-die-welt.de/panoramafreiheit-in-ausgewaehlten-laendern/

Quelle: www.prophoto-online.de

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