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KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz

Mehr noch als die Fotografie gibt uns die generative Bild-KI die Möglichkeit, beliebige Themen in Bildform zu bringen. Anlässlich des 75. Geburtstags des deutschen Grundgesetzes habe ich mit Midjourney die 36 für jeden Bürger inhaltlich wichtigsten Artikel des Grundgesetzes auf zeitgemäße Weise visualisiert.

Grundlage der Prompts sind die offiziellen englischen Übersetzungen der deutschen Grundgesetz-Gesetzestexte, die nur durch kleine Textanweisungen für die von mir gewünschte Bildästhetik angereichert wurden. Entstanden ist eine kleine Hommage an diese Sammlung von Gesetzen, die die Freiheit und die Rechte eines jeden Bürgers in Deutschland schützen.

Bildergalerie: 36 Artikel des Grundgesetzes, die uns alle betreffen

Artikel 1.1	<br/>Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 1.1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 1.2	<br/>Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 1.2
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 2.1	<br/>Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 2.1
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 2.2	<br/>Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 2.2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3.1	<br/>Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 3.1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 3.2	<br/>Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 3.2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 3.3	<br/>Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 3.3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4.1	<br/>Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 4.1
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Artikel 4.2	<br/>Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 4.2
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 4.3	<br/>Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 4.3
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Artikel 5.1	<br/>Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 5.1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 5.2	<br/>Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 5.2
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Artikel 5.3	<br/>Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 5.3
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 6.1	<br/>Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 6.1
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Artikel 6.2	<br/>Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 6.2
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 6.3	<br/>Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 6.3
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Artikel 6.4	<br/>Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 6.4
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Artikel 6.5	<br/>Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 6.5
Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 7.2	<br/>Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 7.2
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Artikel 8.1	<br/>Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 8.1
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Artikel 9.1	<br/>Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 9.1
Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

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Artikel 10.1	<br/>Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 10.1
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 11.1	<br/>Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 11.1
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Artikel 12.1	<br/>Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 12.1
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Artikel 12.2	<br/>Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 12.2
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Artikel 12.3	<br/>Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 12.3
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Artikel 13.1	<br/>Die Wohnung ist unverletzlich. KI-Bildergalerie: 75 Jahre Grundgesetz
Artikel 13.1
Die Wohnung ist unverletzlich.
Artikel 14.1	<br/>Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Artikel 14.1
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Artikel 14.2	<br/>Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Artikel 14.2
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Artikel 16.1	<br/>Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Artikel 16.1
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Artikel 16.2	<br/>Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Artikel 16.2
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Artikel 16a.1	<br/>Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Artikel 16a.1
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Artikel 20.2	<br/>Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Artikel 20.2
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Artikel 20.a	<br/>Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Artikel 20.a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Artikel 21.1	<br/>Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Artikel 21.1
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Artikel 26.1	<br/>Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Artikel 26.1
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Resümee

Bei vielen Motiven ist es zu beobachten, wie die KI die inhaltlichen Vorgaben mal deutlich, mal subtil visuell ins Gegenteil verkehrt. Aber vielleicht gibt es ja auch Parallelen zur Idee der Rechtsprechung und der daraus abgeleiteten Rechtspraxis.


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Christoph Künne

Christoph Künne ist Mitbegründer, Chefredakteur und Verleger der DOCMA. Der studierte Kulturwissenschaftler fotografiert leidenschaftlich gerne Porträts und arbeitet seit 1991 mit Photoshop.

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4 Kommentare

  1. Ein sehr interessanter Ansatz mit überraschenden Ergebnissen, die m.E. mit der V 6 von Midjourney grundsätzlich an Qualität deutlich zugenommen haben.
    Mich würden noch die „kleinen Textergänzungen“ interessieren, die zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben.

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