Blog

DSGVO – da kommt was auf Sie zu!

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Haben Sie sich damit eigentlich „schon“ beschäftigt? Wussten Sie, dass nach dieser Verordnung digitales Fotografieren einer Datenerhebung und Datenspeicherung gleichkommt, inklusive des ganzen Rattenschwanzes an einzuhaltenden Vorschriften der DSGVO? Dachten Sie, dass Sie gar nicht von diesen Auswirkungen betroffen sein werden, weil Sie ja nur (Hobby-) Fotograf sind?

DSGVO – da kommt was auf Sie zu!
Da rollt etwas auf Sie zu! Foto: Kati Neudert – Adobe Stock

Panikmache? Na dann lesen Sie sich einmal durch, was eine Anwaltskanzlei allein an Auswirkungen für Fotografen zusammengetragen hat: DSGVO – Sieben Tipps für Fotografen. Auch die Hintergründe und die bisherigen rechtlichen Regelungen werden hier sehr schön erklärt. Hier ist es wie so oft bei EU-Verordnungen und neuen Gesetzen: Eine eigentlich sinnvolle Verordnung mit ja grundsätzlich richtiger Idee wird zwar angegangen, aber dann wird bei der Umsetzung völlig über das Ziel hinausgeschossen. Und der deutsche Gesetzgeber, der bestimmte Ausnahmen und Spezialfälle hätte feststellen können, sitzt es einfach aus, während Abmahnanwälte gierig in ihren Startlöchern sitzen.
Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn wenn Sie sich einmal die sieben Empfehlungen für Fotografen am Ende des verlinkten Artikels durchlesen, werden Sie feststellen, dass das nötige Prozedere weltfremd und für Kleinunternehmen nicht zu stemmen ist. Und dabei geht es nur um den Teil der Fotografie, wohlgemerkt. Es wird spannend …

Beste Grüße,
Olaf Giermann

Olaf Giermann
Zeig mehr

Olaf Giermann

Olaf Giermann gilt heute mit 20 Jahren Photoshop-Erfahrung sprichwörtlich als das »Photoshop-Lexikon« im deutschsprachigen Raum und teilt sein Wissen in DOCMA, in Video­kursen und in Seminaren.

Ähnliche Artikel

Kommentar

  1. Nach der großen Aufregung über die DS-GVO habe ich endlich einen Beitrag gefunden, in dem mit fundierten Argumenten Entwarnung gegeben wird. Der Vorstand des DVF teilte am 14.05.18 mit, dass sich für Fotografen in Deutschland nichts Wesentliches ändert. Das Kunsturhebergesetz wird durch die DS-GVO nicht verdrängt.
    Hier der Link zur Mitteilung: http://www.dvf-fotografie.de/news/2018-05-17/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html?back=index.html
    Ich halte den Autor Wolfgang Rau bei Fragen zum Fotografenrecht für sehr fachkundig und erfahren.
    Aus meiner Sicht zeigt der Hype zur DS-GVO wieder, dass bei der rastlosen Hektik im Social Media die Qualität der Informationen auf der Strecke bleibt. Fast hätte ich mich mit meinem Blog auch an der allgemeinen Hysterie zur DS-GVO beteiligt. Im Nachhinein kann ich schlau daherreden, dass ich in meinen Beiträgen vorwiegend Themen behandle, in denen ich aus eigener Erfahrung berichte ( http://www.w-fotografie.de/blog/ ).

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Back to top button