Fotos von Athletinnen: Die neue Sittsamkeit in der Sportberichterstattung

Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die Sportberichterstattung zum Testfeld für eine neue Moralkampagne wird? Die European Broadcasting Union hat gemeinsam mit European Athletics einen 23-seitigen Leitfaden veröffentlicht, der festlegt, wie Frauen im Sport gefilmt und fotografiert werden dürfen oder zumindest sollen. „Raising the Bar: Guidelines for respectful media coverage in women’s athletics“ heißt das Werk. Die Botschaft: Schluss mit Nahaufnahmen, Schluss mit Slow-Motion, Schluss mit Blickwinkeln, die angeblich oder auch nur vielleicht mehr zeigen als sportliche Leistung.
Moral per Algorithmus
Noch ist das natürlich eine freiwillige Selbstbeschränkung. Aber denken wir ein ganz kleines Stück weiter: die Technik ist längst bereit, bei Bedarf die Moralhoheit zu übernehmen. Was Photoshops-KI-Werkezuge und Bildgeneratoren schon vormachen – das automatische Blockieren von Nacktbildern – könnte man auch in Kameras einbauen. Dann muss sich niemand mehr mit diesen Guidlines abplagen und diese Schutzmaßnahme würde allen weiblichen Körpern, nicht nur Athletinnen zu gute kommen. Ein Algorithmus erkennt dann von selbst „kritische Posen“ und verweigert das Auslösen. Vielleicht gibt es demnächst einen Warnhinweis: „Bitte ändern Sie den Aufnahmewinkel, um unsere ethischen Community-Standards zu genügen.“ Die Kamera entscheidet dann, was sittlich ist, und der Mensch wird zum Statisten im eigenen Beruf. Die Ironie: Während die Gesellschaft vernehmbar laut nach mehr Freiheit ruft, wird hier im Namen des Fortschritts die Kontrolle verschärft.
Männerkörper: Unantastbar oder einfach uninteressant?
Aus männlicher Sicht auffällig bleibt, dass der Leitfaden ausschließlich für Frauen gilt. Männer dürfen weiterhin in jeder Pose gezeigt werden, als sei ihr Körper per se unschuldig oder vielleicht schlimmer noch, gar nicht schützenswert. Ist das die späte Rache am Patriarchat oder schlicht ein blinder Fleck der Moralhüter? Die Frage, ob der Anblick eines erschöpften Sprinters nach dem Zieleinlauf weniger aufgeladen ist als der einer Stabhochspringerin, bleibt unbeantwortet. Gleichberechtigung sieht anders aus.
Zwischen Schutz und Unsichtbarkeit
Athletinnen wie Holly Bradshaw berichten von Social-Media-Angriffen und unangenehmen Videos, die aus unvorteilhaften Kameraperspektiven entstehen: „Ich habe persönlich Missbrauch in sozialen Medien erlebt und unangemessene Videos von mir und Kolleginnen gesehen, wenn Slow-Motion-Aufnahmen von uns im Wettkampf gemacht wurden.“ Die Absicht, Sportlerinnen zu schützen, ist nachvollziehbar. Doch wo endet Fürsorge und wo beginnt Bevormundung? Wer jede Nahaufnahme zum Tabu erklärt, riskiert, Frauen aus dem medialen Raum zu drängen. Dann wären sie zwar vor ihnen unangenehmen Zurschaustellungen in den sozialen Medien geschützt, doch möglicherweise tauchen sie in der Berichterstattung immer weniger auf. Und damit sänken ihre Chancen auf Einnahmen durch die mediale Vermarktung der Events. Denn, so die brutale Logik: Wovon es keine attraktiven Bilder gibt, das lässt sich auch schlecht vermarkten. Auch wenn die Bilder für viele (natürlich männliche) Betrachter nicht mehr interessant sind, sinken die Quoten und damit die Einnahmen. Ein Teufelskreis.
Die Rückkehr der guten Sitten
Was hier als Fortschritt verkauft wird, erinnert an die Moralvorstellungen der 50er und 60er Jahre. Damals bestimmten Sittenwächter, was gezeigt werden durfte. In den 70ern und 80ern kämpfte man dann für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Doch längst kehrt die Prüderie wieder zurück, diesmal im Gewand des Respekts. Die Debatte um Kamerawinkel und Moral ist ein Spiegel unserer Zeit: voller guter Absichten, voller Unsicherheiten, voller Widersprüche. Aber vielleicht soll es auch nur helfen, uns von der Beschäftigung mit den wirklich dringenden Problemen abzulenken.
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FAQ zum Thema „Raising the Bar“-Leitfaden
Ein 23-seitiges Regelwerk, veröffentlicht am 14. Juli 2026 von der European Broadcasting Union und European Athletics, das Empfehlungen für respektvolle Medienberichterstattung im Frauensport gibt.
Neben den Verbänden European Broadcasting Union und European Athletics waren die Athletinnen Holly Bradshaw, Ivana Španović und Blanka Vlašić beteiligt.
Glen Killane, Executive Director EBU Sport, erklärt: „Die Sexualisierung von Sportlerinnen durch gezielte Kamerawinkel und Schnittentscheidungen bleibt ein bedeutendes Problem in vielen Sportübertragungen.“
Holly Bradshaw berichtet: „Ich habe persönlich Missbrauch in sozialen Medien erlebt und unangemessene Videos von mir und Kolleginnen gesehen, wenn Slow-Motion-Aufnahmen von uns im Wettkampf gemacht wurden.“
Nein, der Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf Frauen im Sport.
Nein, sie sind freiwillig, aber der moralische Druck ist hoch.
Der Leitfaden sieht keine Strafen vor, verweist aber auf gesellschaftliche Verantwortung.
Wird die Technik bald automatisch zensieren?
Die Entwicklung von Algorithmen, die „kritische Posen“ erkennen und Aufnahmen verhindern, ist technisch möglich.



Dieser Artikel ist von einem Mann geschrieben, der nichts, aber auch wirklich gar nichts verstanden hat oder verstehen will. Weder hat der Schutz der Athletinnen vor sexualisierter Darstellung mit den Moralvorstellungen der 50er und 60er Jahre zu tun, noch ist es gerechtfertigt, die Tatsache, dass diese Empfehlungen nur für die Darstellung von Frauen gelten, als Frage der Gleichberechtigung zu behandeln. Vollkommen daneben ist auch die als fürsorglich kaschierte Behauptung, dass Frauen durch das Anwenden der Empfehlungen Gefahr laufen in den Medien unsichtbar zu werden. Allein dieser Satz „Auch wenn die Bilder für viele (natürlich männliche) Betrachter nicht mehr interessant sind, sinken die Quoten und damit die Einnahmen“ zeigt genau das Problem. Bilder von Athletinnen müssen also für männliche Betrachter interessant – also sexualisiert – sein, der Sport spielt nach dieser Logik also gar keine Rolle.
Die Darstellungen von Sportler*innen zeigen oftmals signifikante Unterschiede bei der „Bildkomposition“ je nachdem, ob ein Mann oder eine Frau dargestellt werden. Und wenn Bildschaffende es nicht verstehen oder einsehen, dass Nahaufnahmen z.B. eines weiblichen Unterkörpers – ob von vorne oder hinten – nichts mit der sachlichen Berichterstattung eines Sportereignisses zu tun haben, dann muss der Schutz der Athletinnen selbstverständlich öffentlich thematisiert werden. Es geht ja auch darum, dass solche öffentliche Bilder gerne in den sozialen Medien missbräuchlich verwendet werden und dies gilt es natürlich bestmöglich zu verhindern. Wenn – Gott sei Dank – die antiquierten Moralvorstellungen überholt sind, gibt dies aber keinem Mensch der Welt das Recht einen anderen Menschen ungefragt öffentlich und bewußt zu sexualisieren. Quasi frei nach dem Motto: „die war ja selber schuld“
Mein Unverständnis über diesen Artikel ist groß. Ich bin übrigens ein Mann und 63 Jahre alt. Ich bin Profifotograf und für mich gibt es eindeutige Grenzen bei der Fotografie von Menschen und diese sind bestimmt durch Respekt und Anstand.
Andreas von Sachs
Was als Sexualisierung anzusehen ist, liegt allerdings zu großen Teilen im Auge des Betrachters. Wenn man eine Sportlerin aus kurzer Distanz und aus Hüfthöhe fotografiert, so dass die Pobacken aufgrund der Perspektive das Bild dominieren und die betreffende Szene zudem sportlich irrelevant ist, dann wird niemand abstreiten, dass hier eine Sexualisierung vorliegt, die nicht in Ordnung ist. Man sollte Sportlerinnen nicht so fotografieren, und falls es doch einmal geschieht, sollten die Medien solche Bilder nicht veröffentlichen. (Und was das betrifft, sollten Sportverbände ihren Sportlerinnen auch keine Kleidungsvorschriften machen, die offenkundig nichts mit den Anforderungen des Sports zu tun haben, sondern allein dazu dienen, die Bilder für den sexualisierten männlichen Blick attraktiver zu machen. Ich denke da insbesondere an Beachvolleyball.)
Anders stellt es sich aus meiner Sicht dar, wenn Fotos allein deshalb beanstandet werden, weil der Unterleib, sei es von vorne oder hinten, ohne perspektivische oder anderweitige Hervorhebung im Bild erscheint, weil dieser Teil des menschlichen Körpers im natürlichen Ablauf der sportlichen Übung nun einmal sichtbar wird, wenn auch blickdicht durch die Kleidung verhüllt. Ich möchte mich nicht auf eine Regel einlassen, nach der man den Unterleib – den wir nun mal alle haben – nur von der Seite, aber niemals von vorne oder hinten zeigen darf, wie es die Empfehlungen von EBU und Leichtathletikverband nahelegen.
Lieber Herr von Sachs, Ihre fachliche Expertise und Ihr moralischer Kompass sind mit Sicherheit eine große Bereicherung für diese Debatte. Ihre inhaltlichen Argumente stehen für sich selbst und ich bewundere, dass Sie als alter, weißer, privilegierter Mann diese Erkenntnisstufe im Ringen um Fortschritt in der Geschlechtergerechtigkeit erlangt haben. Mir ist das bisher nicht gelungen. Aber das haben Sie ja schon erkannt. Der Diskussion würde es dennoch guttun, wenn Sie diese Standpunkte vorbringen könnten, ohne mir als Autor direkt bösen Willen oder gleich völlige Inkompetenz zu unterstellen. So könnten wir uns auf das konzentrieren, worum es wirklich gehen sollte.