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Bilder, die (wie auch immer) lügen

38 Recht am Bild
Der ehemalige Reichskanzler Otto von Bismarck auf dem Totenbett (unretuschierte Fassung). Quelle: Wikimedia

Wie entstand die Idee des Rechtes am eigenen Bild? In der neuen Ausgabe des Spiegels befasst sich der Autor und Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach mit dieser Frage – ein sehr empfehlenswerter Beitrag.

Texte von Ferdinand von Schirach zu lesen, ist sprachlich immer wieder ein Genuss (wenn auch angesichts seiner Fallbeschreibungen aus dem Bereich des Strafrechts nicht immer vom Inhalt her). Um so mehr darf man lohnende Lektüre erwarten, wenn Thema eines Aufsatzes ist „Bilder, die lügen“.

(Jedenfalls, wenn ich mal darüber hinwegsehe, dass Bilder eigentlich gar nicht lügen können. Da mir ein Leser beim vorletzten Blog-Beitrag zum VW-Skandal nahegelegt hatte: „Schuster, bleib’ bei deinen Leisten“, könnte ich das ja jetzt umsetzen und zu meinen ursprünglichen Leisten als Kunstphilosoph zurückkehren. Dennoch nur als kurzer, nicht weiter ausgeführter Schlenker: Bilder lügen genau so wenig wie Texte oder sprachliche Aussagen – es sind die Schreiber oder Sprecher. Aber im Falle eines Bildes gilt nicht einmal das, da sich ein Bild nicht eindeutig in eine sprachliche Aussage übersetzen lässt. Und weil ihm zahllose sprachliche Beschreibungen zugeordnet werden können, kann es auch nicht lügen. Aber lassen wir das außen vor – wir wissen ja alle, was gemeint ist.)

Von Schirach beschreibt in seinem Aufsatz Fälle, in denen Paparazzi-Fotografen wütende Reaktionen abgeschossener Promis nicht nur in Kauf nehmen, sondern bewusst provozieren, damit ein abseits stehender Kollege die „Ausraster“ aufnehmen kann. Diese Praxis wurde insbesondere von einem Vertreter dieser Gattung perfektioniert, dessen Agentur vor einem Jahr ein Video und Fotos an „Bild“ lieferte, welche einen „Angriff“ von Herbert Grönemeyer auf einen Fotografen dokumentierten.

Dank hochrangiger Gutachter und teurer Anwälte konnte Grönemeyer nachweisen, dass alles ganz anders war, als es das manipulierte „dokumentarische Material“ nahelegt. Von Schirach stellt aber zudem klar – und das ist seine fast noch wichtigere Aussage –, dass es sich Grönemeyer zum Glück leisten kann, solche Gutachter und Anwälte zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft – deren Aufgabe es eigentlich ist, Fakten zu Gunsten und zu Lasten eines Beklagten abzuwägen – hat im heutigen Justizbetrieb werde Zeit noch Geld, um solche Gutachten in Auftrag zu geben. So kam die Strafanzeige gegen Grönemeyer wegen angeblicher Körperverletzung ins Rollen – mündete aber dank der Gutachten in ein Verfahren gegen die Anzeigensteller wegen Vortäuschung einer Straftat. Wunderbar, einerseits! Doch andererseits bedeutet das: Wer nicht genügend Kohle für Gutachter hat, wird einen solchen Prozess wohl verlieren.

Von Schirach nutzt diese Geschichte, um von den Anfängen des Rechtes am eigenen Bild in Deutschen Reich zu berichten – als zwei Fotografen, nach einem Hinweis des Försters des gerade verstorbenen Otto von Bismarck, 1898 durchs offene Fenster in dessen Schlafzimmer eindrangen, den ehemaligen Reichskanzler auf seinem Totenbett wirkungsvoll drapierten, das Foto später noch – ohne Photoshop – nach allen Regeln der Kunst retuschierten und es schließlich für 30.000 Reichsmark an die Presse verkauften (der Artikel zeigt beide Fassungen). Der Schock über dieses Bild des Toten soll der Anlass dafür gewesen sein, dass die Familie von Bismarck ein entsprechendes Schutzgesetz initiierte.

Aber lesen Sie den kompletten Artikel selbst – er lohnt sich.

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Doc Baumann

Doc Baumann befasst sich vor allem mit Montagen (und ihrer Kritik) sowie mit der Entlarvung von Bildfälschungen, außerdem mit digitalen grafischen und malerischen Arbeitstechniken. Der in den Medien immer wieder als „Photoshop-Papst“ Titulierte widmet sich seit 1984 der digitalen Bildbearbeitung und schreibt seit 1988 darüber.

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2 Kommentare

  1. „Aber lesen Sie den kompletten Artikel selbst – er lohnt sich.“

    Für den SPIEGEL, weil er einen neuen Abonnenten oder Käufer hat?
    Der Beitrag ist nicht frei für alle. Irre ich mich?

    MfG – Frank

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