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Ein Recht am eigenen Bild? Warum eigentlich?

Wir sind es gewohnt, ein Recht am eigenen Bild zu haben, und sind oft gewillt, es einzufordern. Dabei ist das ein höchst merkwürdiges Konzept: Warum sollte ich irgendwelche Rechte an einem wie auch immer hergestellten Bild geltend machen können, nur weil es mir ähnelt?

Was man laut dem Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens mit Bildern anstellen kann

So, wie dieses Recht in Deutschland kodifiziert ist („Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“, §22 KunstUrhG), erstreckt es sich nicht allein auf Fotografien, die ja kausal mit mir als deren Motiv verbunden sind: Das Licht, das sie produziert hat, war von mir in Richtung der Kamera reflektiert worden, und eben das macht das Bild zu einem Foto von mir. Aber auch wenn mich jemand so malt oder zeichnet, dass ich erkennbar bin, kann ich auf mein Recht am eigenen Bild pochen. Übrigens selbst dann, wenn es ein Jugendbild wäre und mich gar nicht so zeigte, wie ich heute aussehe.

Das könnte – im Prinzip – auch der Bankräuber, dessen mit Hilfe von Zeugen erstelltes Phantombild zur Fahndung veröffentlicht wird, wofür der Gesetzgeber allerdings Ausnahmen eingeräumt hat. Auch Personen der Zeitgeschichte dürfen, selbst wenn sie nichts verbrochen haben, ungefragt und gegen ihren Willen in der Öffentlichkeit fotografiert oder anderweitig abgebildet werden; nur ihre Privatsphäre bleibt geschützt. In der Praxis gibt es weitere Ausnahmen, weil ein Bild ja jemand anderen zeigen könnte, der mir lediglich sehr ähnlich sieht; darüber müssen im Einzelfall Gerichte entscheiden. In den USA machte vor Jahren der Fall Schlagzeilen, dass ein Hipster die MIT Technology Review zu verklagen drohte – wegen eines Artikels darüber, dass alle Hipster gleich aussähen („The hipster effect: Why anti-conformists always end up looking the same“). Angeblich hätte das Magazin zur Illustration sein Foto verwendet, was sich allerdings als Irrtum herausstellte: Es handelte sich um ein von Getty Images lizenziertes Stockfoto eines anderen Hipsters – die sehen eben alle gleich aus.

Dass uns der Gesetzgeber ein Recht am eigenen Bild eingeräumt hat, beantwortet aber noch nicht die Frage, warum wir einen natürlichen Anspruch darauf haben sollten. Was betrifft es mich und was geht es mich an, was andere mit meinem Bild anstellen? Ich kann mir nur vorstellen, dass dahinter ein uralter Aberglaube steht.

Die Idee, dass wir Macht über andere gewinnen könnten, wenn wir uns ein Bild der jeweiligen Person verschaffen, ist weltweit verbreitet, und vom Liebes- bis zum Schadenszauber hält der Volksglaube viele Rezepte bereit. Als Basis des Bandes zwischen Bild und Abgebildetem kann die visuelle Ähnlichkeit dienen, aber der Hokuspokus soll auch funktionieren, wenn man beispielsweise abgeschnittene Haare der Zielperson in eine Wachspuppe knetet.

Der Volksmund spricht in diesem Zusammenhang von „Voodoo-Puppen“, doch ist daran nichts exotisch; tatsächlich waren solche Praktiken nämlich auch im christlichen Europa verbreitet, wie es das Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens beschreibt. Noch im 19. Jahrhundert, während des sogenannten Kulturkampfs Preußens gegen die Katholiken, soll beispielsweise eine Frau im Hunsrück Bilder von Kaiser Wilhelm I. und Bismarck gepeitscht haben. Ohne Erfolg allerdings. Von den Freimaurern nahmen Verschwörungsgläubige an, sie hätten Porträts aller Mitglieder in der Loge aufgehängt; wenn eines davon wackele, was als Beweis eines Verrat gegolten hätte, wäre das Bild mit dem Schwert durchbohrt und das ungetreue Mitglied auf diese Weise umgebracht worden.

Belege, dass Zauberei mit mehr oder minder ähnlichen Bildern jemals erfolgreich gewesen wäre, sei es mit guten oder bösen Absichten, scheint es nicht zu geben. Und was genau muss eigentlich zehn Jahre lang nach dem Tod eines Abgebildeten unbedingt verhindert werden, das danach dann keine Rolle mehr spielt? In der Praxis kümmert es sowieso kaum jemanden, denn die BILD-Zeitung beispielsweise greift seit vielen Jahren (meist ungestraft) Fotos der Opfer von Verbrechen oder Unglücksfällen aus den sozialen Medien ab, ohne eine Erlaubnis der Angehörigen einzuholen, und manchmal, wenn es schnell gehen muss und der Redakteur nicht so genau hinschaut, auch die Fotos gänzlich Unbeteiligter.

Michael J. Hußmann

Michael J. Hußmann gilt als führender Experte für die Technik von Kameras und Objektiven im deutschsprachigen Raum. Er hat Informatik und Linguistik studiert und für einige Jahre als Wissenschaftler im Bereich der Künstlichen Intelligenz gearbeitet.

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