Deutscher Fotorat bezieht erneut Stellung zum Thema Generative KI
Der Deutsche Fotorat hat in einer aktuellen Stellungnahme acht Forderungen an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft formuliert, um den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Einklang mit dem Schutz menschlicher Kreativität zu regeln. Anlass ist das Inkrafttreten der nächsten Stufe der europäischen KI-Verordnung (AI Act) sowie die Veröffentlichung eines „Code of Practice“, die aus Sicht vieler Urheber als unzureichend gelten. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass Fotografen und andere Kreative derzeit ohne Zustimmung und ohne Vergütung als Lieferanten von Trainingsdaten für KI-Systeme dienen. Der Fotorat sieht darin einen wachsenden Konflikt zwischen geistigem Eigentum und dem massenhaften Datenbedarf der Industrie. Mit seinen Forderungen betont er die Notwendigkeit von Transparenz, rechtlichem Schutz und einer klaren Unterscheidbarkeit zwischen authentischer Fotografie und KI-generierten Bildern.

In der Pressemitteilung des Deutschen Fotorats heißt es: „Am 2. August 2025 ist die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft getreten, die neue Anforderungen an die Anbieter von KI-Systemen stellt. Zugleich wurde nach einem monatelangen Beteiligungsverfahren der europäische ‚Code of Practice‘ veröffentlicht, der unterzeichnenden Firmen das Einhalten der Regeln erleichtern soll. Aus Sicht der Urheberinnen und Urheber, deren Werke von den KI-Firmen ungefragt und ohne Gegenleistung für die Entwicklung generativer Systeme verwertet werden, sind diese Regelungen enttäuschend.
Der fundamentale Konflikt zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem grenzenlosen Datenhunger der KI-Entwickler verschärft sich. Industrievertreter haben klar erkennen lassen, dass sie keinerlei Interesse haben, die Lieferanten des Trainingsmaterials ihrer KI-Systeme in irgendeiner Form an den Umsätzen ihrer Plattformen zu beteiligen. Die kommenden Monate sind entscheidend, um bei der anstehenden Überprüfung der geltenden europäischen Richtlinie zu‚ Copyright in the Digital Single Market‘ (CDSM-Richtlinie) endlich Schritte zu unternehmen, um Lücken in der Gesetzgebung zu schließen und die Enteignung von Kreativen in einer juristischen Grauzone zu beenden.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung stellt einen‚ fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure‘ in Aussicht. Das darf kein leeres Versprechen bleiben. Daher fordert der Deutsche Fotorat:
1. Geistiges Eigentum muss beim KI-Training gesetzlich geschützt sein
2. KI-Unternehmen müssen Kreative angemessen vergüten
3. KI-Training darf nur mit aktiver Zustimmung der Urheber erfolgen
4. KI-Training muss transparent stattfinden
5. Urheberinformationen dürfen nicht gelöscht werden
6. Der Unterschied zwischen authentischer Fotografie und KI-Bildern muss erkennbar bleiben
7. Die Rechte von Urhebern dürfen keine Verhandlungsmasse sein
8. Europäische Regulierungsverfahren müssen transparent und demokratisch geführt werden
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (PDF-Datei).









