Fotografieren mit Drohnen
Das Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist bei der breiten Masse angekommen. Immer mehr Hobbyfotografen erliegen dem Reiz der fliegenden Kameras. Da ist es Zeit, sich einmal mit den Besonderheiten der Luftbildfotografie auseinanderzusetzen.
Rechtliche Fragen
Zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Auch wenn die Kameradrohnen immer kleiner werden und für jedermann verfügbar sind – es handelt sich nicht um ein Spielzeug, sondern bei unsachgemäßem Gebrauch um eine potentielle Gefahrenquelle. Die Gesetzesänderung im April 2017 hat das Fliegen mit Drohnen neu geregelt. Für kleine, leichte Drohnen ist keine Aufstiegserlaubnis oder ein sogenannter Drohnenführerschein notwendig – der Pilot braucht lediglich eine spezielle Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge, und sein Name samt Anschrift muss feuerfest an der Drohne angebracht sein.
Wichtig ist auch die Frage, wo Sie denn überhaupt fliegen dürfen. Bei Markenherstellern sind die sogenannten Flugverbotszonen, wie beispielsweise die nahe Umgebung von Flughäfen, bereits in der Steuerungs-App hinterlegt, sodass Sie diesbezüglich immer auf der sicheren Seite sind. Aber auch über Nationalparks, Privatgrundstücken oder Menschenansammlungen ist das Fliegen verboten. Außerdem gilt die Regel, dass sich die Drohne niemals außerhalb der Sichtweite des Piloten entfernen darf.
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Fotografieren mit Drohnen: Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der DOCMA-Ausgabe Januar/Februar 2018 ab Seite 40.
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