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Fotografieren mit Drohnen

Fotografieren mit DrohnenDas Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist bei der breiten Masse angekommen. Immer mehr Hobbyfotografen erliegen dem Reiz der fliegenden Kameras. Da ist es Zeit, sich einmal mit den Besonderheiten der Luftbildfotografie auseinanderzusetzen.

Rechtliche Fragen

Zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Auch wenn die Kameradrohnen immer kleiner werden und für jedermann verfügbar sind – es handelt sich nicht um ein Spielzeug, sondern bei unsachgemäßem Gebrauch um eine potentielle Gefahrenquelle. Die Gesetzesänderung im April 2017 hat das Fliegen mit Drohnen neu geregelt. Für kleine, leichte Drohnen ist keine Aufstiegserlaubnis oder ein sogenannter Drohnen­führerschein notwendig – der Pilot braucht lediglich eine spezielle Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge, und sein Name samt Anschrift muss feuerfest an der Drohne angebracht sein.

Wichtig ist auch die Frage, wo Sie denn überhaupt fliegen dürfen. Bei Markenherstellern sind die sogenannten Flugverbotszonen, wie beispielsweise die nahe Umgebung von Flughäfen, bereits in der Steuerungs-App hinterlegt, sodass Sie diesbezüglich immer auf der sicheren Seite sind. Aber auch über Nationalparks, Privatgrundstücken oder Menschenansammlungen ist das Fliegen verboten. ­Außerdem gilt die Regel, dass sich die Drohne niemals außerhalb der Sichtweite des Piloten entfernen darf.

Lesen Sie weiter auf Spiegel Online.

 


Fotografieren mit Drohnen: Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der DOCMA-Ausgabe Januar/Februar 2018 ab Seite 40.


 

 

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Johannes Wilwerding

Johannes Wilwerding hat bereits Mitte der Achziger Jahre und damit vor dem Siegeszug von Photoshop & Co. Erfahrungen in der Digitalisierung von Fotos und in der elektronischen Bildverarbeitung gesammelt. Seit 2001 ist er freiberuflicher Mediengestalter und seit 2005 tätig für das DOCMA-Magazin.

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