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eBay mischt bei Zollabgaben mit

Sonntagabend bei eBay. Auf der Suche nach einem besonderen Makro-Objektiv: Pentax 50/4. Klingt langweilig? Keineswegs, interessant ist sein Innenleben. Ein Tessar-Design, 1902 erfunden und neu gerechnet für Glassorten der 1960er Jahre. Jagd und Kauf boten ungewöhnliche Spannungsmomente und Rätsel, denn eBay mischt bei Zollabgaben mit. Dennoch blieb der gezahlte Preis erheblich unter meiner Kalkulation. Aber jetzt der Reihe nach.

eBay mischt bei Zollabgaben mit

Von Zollabgaben zu sprechen ist nicht ganz korrekt. Bei Warenwerten bis 150 Euro handelt es sich um Einfuhrsteuer – die vom Zoll erhoben wird. Nachdem ich bei einem Angebot aus Großbritannien überboten wurde, blieb noch Sofortkauf bei einem japanischen Händler: rund 105 Euro, keine Versandkosten, mit 19 Prozent Einfuhrsteuer und Handling-Gebühr knapp 140 Euro. Die seit 2021 geltenden Spielregeln wurden hier vorgestellt.

Positive Überraschung nach dem Kauf

Ein Klick und das Objektiv war meins. Kaufpreis jetzt 119 US-Dollar, aber plötzlich „inkl. MwSt.“, was umgerechnet exakt dem ebenfalls ausgewiesenen 104,92 Euro entspricht. Klang gut und passte zum aktuellen Wechselkurs. Nur war die enthaltene Mehrwertsteuer weder vorher ersichtlich, noch offenbarten sich die Gründe. Nicht, dass mir das Ergebnis nicht gefällt, ich vermisse nur ein wenig Transparenz. Und zugegeben, es bringt Gedankenspiele auf Touren, was vielleicht noch möglich sein könnte – beim eBay-Glücksspiel in Japan.

eBay mischt bei Zollabgaben mit

Ein Klick auf „Einzelheiten zum Kauf ansehen“ lieferte eine detaillierte Abrechnung – und neue Überraschungen. Der festgesetzte Betrag (Taxable Amount) betrug 100 US-Dollar, die Einfuhrsteuer 19 US-Dollar. Der „Taxable Amount (EUR)“ lautete 88,17. Zusammen mit dem „VAT Amount (EUR)“ von 16,75 entsprach das dem Kaufpreis. Ganz klein tauchte das Kürzel IOSS auf, eBay ist beim Import One Stop Shopping aktiv geworden.

Ein Blick auf aktuelle Angebote

In den Suchergebnissen taucht bei US-Angeboten häufiger prominent platziert der Hinweis „Zollabfertigungsservice und internationale Sendungsverfolgung eingeschlossen“ auf. Inzwischen auch zunehmend für UK-Angebote, als eine Brexit-Nebenwirkung auf unterster Ebene. Ebenso ist der Zusatz „+ EUR xx,xx MwSt. fallen an“ neueren Datums. Er findet sich bisweilen direkt unterhalb des Preises und korrespondiert bei laufenden Auktionen mit dem aktuellen Gebot.

Weitere Indizien

Schon länger sichtbar ist gelegentlich ein Logo „Keine zusätzlichen Gebühren bei Lieferung!“ und ein Link, der mehr zum Thema verspricht, aber nicht wirklich schlauer macht. Darunter findet sich ein Hinweis in hellgrauer Schrift auf weißem Grund, dass Einfuhrabgaben in Höhe von xx,xx anfallen, die Währung wird genannt und all das soll an der Kasse bestätigt werden. Für überwältigendes Inhaltsvolumen sorgt ein Klick auf das winzige hinter dem Satz platzierte Fragezeichen. Noch ein Klick und der Link „Nutzungsbedingungen für das Programm zum weltweiten Versand“ schießt satte 10 DIN A4 Seiten Text auf den Bildschirm.

Global Shipping Programm (GSP)

Immerhin schaffen bereits die ersten vier Zeilen Klarheit. Seit 2014 existiert ein GSP genanntes Programm zum weltweiten Versand aus USA und UK. Pitney Bowes, weltbekannt für Frankiermaschinen, agiert als Dienstleister für GSP-Artikel. Dass das Kürzel für Global Shipping Programm steht, lässt sich zusammenreimen, wenn man durchhält und sich durch Seiten wühlt. Sie beschreiben auch die Leistungen im Detail. Jetzt wiederum, ohne es mit dem seit letztem Jahr gängigen Kürzel IOSS (Import One Stop Shopping) auf den Punkt zu bringen. Gut, dass es Google gibt.

Wer was wohin schicken darf

Das Programm richtet sich an teilnehmende Händler in USA und UK. Aus Neugier nach dem Stichwort „Japan“ durchsucht, finden sich in dem 10-Seiter null Treffer. Schade, japanische Händler scheinen ausgeschlossen. Funktioniert aber trotzdem, wie ich Sonntag erlebte. Nur ist es bisher nicht vor dem Kauf erkennbar. Die Sendung aus UK wäre übrigens mit Porto und Mehrwertsteuer deutlich teurer geworden – Glück gehabt.

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Bernd Kieckhöfel

Bernd Kieckhöfel hat einige Jahre für eine lokale Zeitung gearbeitet und eine Reihe von Fachartikeln zur Mitarbeiterführung veröffentlicht. Seit 2014 schreibt er für Fotoespresso, DOCMA, FotoMagazin sowie c't Digitale Fotografie.

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2 Kommentare

  1. Die „Einfuhrsteuer“ ist die Einfuhrumsatzsteuer oder auch „Einfuhrmehrwertsteuer“ genannt.
    Denn es wird nicht die Einfuhr besteuert (das wäre eine „Importsteuer“) sondern es wird die Umsatzsteuer erhoben, die jeder Verbraucher in Deutschland bezahlen muss.

  2. WAS ich da eigentlich vor ca. einem halben Jahr bezahlt habe,
    das weiß ich nicht so genau-aber ich habe irgendwelche 6,90 € zahlen müssen:
    Bei einem Ebay-Store in USA ergatterte ich ein längst vergriffenes Fachbuch, Kosten mitsamt Versand um die 25,- $. Per PayPal bezahlt, kein Problem.
    Liefern ließ ich wie immer an die Poststelle meines Brötchengebers, unsere Frau Zentrale und ich hatten es so vereinbart.
    Blöderweise wollte der Zusteller irgendwelche Handlinggebühren, besagte 6,90 € kassieren:
    In bar, nix Karte, nix Wechselgeld. Deutscher Service eben…
    Frau Zentrale hatte nur einen 50er, auf den der Postler nicht rausgeben konnte-und nahm mein Buch wieder mit.
    Abholen bei der Filiale scheiterte zunächst: Nicht auffindbar…
    Nachforschung beantragt, Wochen später wurde das Buch schließlich doch zugestellt, Frau Zentrale hatte ich in weiser Voraussicht das abgezählte Geld hingelegt…
    Warum ich das erzähle?
    – Ganz einfach, mein Rat:
    Soviel wie möglich im Voraus abwickeln, um Himmels Willen alle Stellen in Deutschland so weit möglich raushalten
    -denn hier klappt nix.

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