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KI Urheberrecht: Was die EU-Verordnung für Fotografen und Kreative bedeutet

Die EU plant, das Urheberrecht für das KI-Zeitalter grundlegend zu überarbeiten. Für Kreative stehen damit neue Chancen, aber auch Unsicherheiten im Raum – von Vergütungsmodellen bis zur Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder.

Milliarden Fotos, Illustrationen und Bildbearbeitungen haben KI-Modelle groß gemacht. Doch die Urheber haben dabei bisher oft nichts verdient, nichts gewusst, nichts entschieden. Damit könnte sich bald etwas ändern: Das EU-Parlament hat im März 2026 Empfehlungen verabschiedet, die das Urheberrecht für das KI-Zeitalter neu kalibrieren sollen. Es geht um Vergütung, um eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder und um die Frage, wer eigentlich die Rechte an Werken hält, die eine Maschine nach menschlichen Vorlagen produziert hat. Für alle, die visuell arbeiten, ist das keine abstrakte Rechtsdebatte, sondern eine Frage, die direkt ins Portemonnaie greift.

Was die EU plant

Lange schien das Urheberrecht bei der europäischen KI-Regulierung ein Stiefkind zu sein. Der AI Act, der im August 2024 in Kraft trat, regelte den Einsatz von KI-Systemen nach Risikoklassen – doch die Frage, wie urheberrechtlich geschützte Werke beim Training dieser Systeme behandelt werden müssen, blieb zunächst unbeantwortet. Nun zieht das EU-Parlament nach: Die im März 2026 beschlossenen Empfehlungen fordern Transparenz über genutzte Trainingsdaten, wirksame Schutzmöglichkeiten für Urheber und eine angemessene Vergütung für die Nutzung geschützter Werke. Die Kommission ist aufgefordert, auf dieser Grundlage konkrete Gesetzesvorschläge zu erarbeiten.

Grundlage ist die DSM-Richtlinie von 2019, die Text- und Data-Mining – also das automatisierte Auswerten großer Datenmengen – unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Rechteinhaber können dieser Nutzung widersprechen, allerdings nur, wenn sie dies maschinenlesbar erklären: das sogenannte Opt-out-Verfahren. In der Praxis wissen die wenigsten Kreativen, wie ein solcher Widerspruch technisch funktioniert – und viele erfahren erst im Nachhinein, dass ihre Bilder längst Teil eines Trainingsdatensatzes sind.

Vergütung ja – aber wie?

Deutschland und Frankreich drängen auf Nachbesserungen, und das schon seit Längerem. Beide Länder setzen sich für eine angemessene Vergütung der Kreativen ein und verlangen klarere Regeln für den Zugang zu geschützten Werken. Aus der Musik-, Buch- und Bildbranche kommt die Forderung nach einer Vergütungspflicht nach dem Vorbild der Privatkopievergütung oder der VG Wort, also kollektiver Vergütungsmodelle, die über Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Bild-Kunst abgewickelt werden könnten. Das EU-Parlament lehnt eine pauschale globale Flatrate ausdrücklich ab; die Vergütung soll verhältnismäßig und verhandelbar sein.

Auf der anderen Seite des Tisches sitzen Konzerne wie OpenAI, Google und Meta, die längere Übergangsfristen fordern und vor Überregulierung warnen. Europäische KI-Startups wie Aleph Alpha und Mistral befürchten Wettbewerbsnachteile gegenüber US-amerikanischen und chinesischen Anbietern. BDI und Siemens haben sogar eine Verschiebung der Fristen um bis zu zwei Jahre ins Gespräch gebracht. Dass ausgerechnet jene, die von günstigen Trainingsdaten profitieren, nun die Bremse ziehen, dürfte Kreative kaum überraschen.

Was das für Bildprofis bedeutet

Wer Fotos, Illustrationen oder Bildbearbeitungen schafft, muss zwei Dinge im Blick behalten: Rechte und Realismus. Die geplanten Regeln könnten neue Einnahmequellen eröffnen, durch Lizenzmodelle, kollektive Vergütung oder die Möglichkeit, KI-Training mit eigenen Werken zu erlauben und dafür entlohnt zu werden, statt nur als stiller Rohstofflieferant zu fungieren. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die ab 2026 greifen soll, gibt zudem visuell arbeitenden Profis ein Instrument an die Hand, um echte Fotografie von synthetisch produzierten Bildern zu unterscheiden – und damit das eigene Handwerk sichtbar zu machen.

Gleichzeitig bleiben ernsthafte Fragen offen. Wer prüft, ob KI-Modelle tatsächlich nur lizenzierte Werke verwenden? Wie werden einzelne Urheber identifiziert und vergütet, wenn Trainingsdatensätze aus Milliarden Quellen bestehen? Und werden am Ende wirklich die kleinen Kreativen profitieren – oder vor allem die großen Rechteverwerter und Plattformen, die ohnehin über die nötige Infrastruktur verfügen?

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: KI-Training findet global statt, das Urheberrecht bleibt territorial. US-Konzerne trainieren ihre Modelle oft außerhalb der EU. Selbst die schärfste europäische Verordnung greift dort nicht. Ohne internationale Standards bleibt die Durchsetzung ein Flickenteppich.

Einen weiteren Aspekt sollten Kreative nicht übersehen: Rein KI-generierte Werke – also Bilder, Texte oder Kompositionen, an deren Entstehung kein Mensch schöpferisch beteiligt war – gelten nach aktuellem Recht als gemeinfrei. Sie sind urheberrechtlich nicht schutzfähig. Das klingt auf den ersten Blick wie eine Einschränkung, ist aber auch eine Chance: Wer als Mensch gestaltet, hat einen Wettbewerbsvorteil, der rechtlich verankert ist.

Wachbleiben lohnt sich

Die EU-Reform ist überfällig, und doch erst ein Anfang. Sie kann ein Signal setzen, dass Kreativität kein Selbstbedienungsangebot für Algorithmen ist. Aber sie muss praktikabel bleiben und darf nicht in Bürokratie erstarren. Für alle, die mit visueller Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen, heißt das: Wachsam bleiben, die Debatten verfolgen, eigene Interessen in Verbänden und Gremien einbringen, und die eigenen Rechte selbstbewusster vertreten als bisher. Denn die Zeiten, in denen man als Urheber nur zuschauen konnte, wie KI mit den eigenen Werken Karriere machte, sollten der Vergangenheit angehören.

Christoph Künne

Christoph Künne, von Haus aus Kulturwissenschaftler, forscht seit 1991 unabhängig zur Theorie und Praxis der Post-Photography. Er gründete 2002 das Kreativ-Magazin DOCMA zusammen mit Doc Baumann und hat neben unzähligen Artikeln in europäischen Fachmagazinen rund um die Themen Bildbearbeitung, Fotografie und Generative KI über 20 Bücher veröffentlicht.

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