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PHOTOLABEL: Schwarzweiß darf lügen, Orange nicht

Ein Schweizer Verein will authentische Fotografie mit einem Siegel auszeichnen. Die Idee ist gut. Die Ausführung ist es nicht.

Ein Sonnenuntergang, aufgenommen mit orangefarbenem Verlaufsfilter: Täuschung, Siegel verweigert. Dasselbe Motiv, vollständig entfärbt, die Welt in einem Grau, in dem noch nie ein Mensch gestanden hat: authentisch, Siegel erlaubt. So steht es, Punkt vier gegen Punkt neun, in den Richtlinien des Vereins PHOTOLABEL, der seit August 2026 von Bern aus ein Gütezeichen für echte Fotografie in die Welt bringen will.

Man sollte das nicht vorschnell belächeln. Der Verein bearbeitet ein Problem, das jeder Berufsfotograf inzwischen aus eigener Anschauung kennt: Seit fotorealistische Maschinenbilder ohne Kennzeichnung durch die Kanäle laufen, steht auch das echte Bild unter Verdacht. Wer ein außergewöhnliches Licht mitbringt, muss sich erklären. Der Zweifel, einmal von der Leine gelassen, frisst nicht nur die Fälschung, er frisst vor allem das Original. Genau das ist die eigentliche Rendite der Lüge: Sie muss gar nicht geglaubt werden, es genügt, dass nichts mehr geglaubt wird.

Die Umkehr der Beweislast

Gegen diesen Sog setzt PHOTOLABEL etwas erfreulich Einfaches. Statt das Synthetische zu markieren, markiert es das Echte. Ein Positivzeichen also, kein Warnhinweis. Zur Selbstauskunft wird kein Gesetz je einen Fälscher bewegen. Bürgen soll deshalb der Fotograf.

Und er bürgt mit dem, was keine Technik ersetzt: mit seinem Namen. Punkt eins verlangt einen Menschen vor Ort, der über Ausschnitt und Zeitpunkt entschieden hat und für die Aufnahme geradesteht. Das ist konzeptionell klüger als alles, was die technischen Herkunftsnachweise leisten. Auch wenn es manchen Naturfotografen, der mit Blizfallen arbeitet, ärgern wird.

C2PA belegt, dass eine bestimmte Kamera eine bestimmte Datei hervorgebracht hat. Es belegt nicht, dass das Bild die Wahrheit sagt. Herkunft ist eben nicht Wahrheit, und eine Signatur im Metadatensatz überlebt den ersten Upload bei den meisten Diensten ohnehin nicht. Ein sichtbares Zeichen im Bild überlebt ihn. Die Idee, kurz gesagt, ist richtig, und sie kommt eher zu spät als zu früh und sie wirkt noch unausgegoren.

Wo die Regel sich selbst widerspricht

Die Richtlinie definiert authentisch als: nicht signifikant anders, als ein Betrachter vor Ort es gesehen hätte. Ein sauberer Maßstab, so denkt man. Aber er hält einer genau Überprüfung nicht stand.

Denn erlaubt sind: Blitzlicht, also Licht, das im Moment der Wahrnehmung nicht existierte. Die zur Bildebene geschwenkte Schärfeebene, die kein Auge je erzeugt. Extrem selektive Schärfe, die aus Hintergründen Farbflecke macht. Einen Polarisationsfilter, der Spiegelungen wegnimmt, die vor Ort zu sehen waren. Und eben die Umwandlung ins Schwarzweiße, die radikalste Abweichung von der menschlichen Wahrnehmung, die die Fotografie kennt. Verboten ist dagegen der Verlaufsfilter, der einen Himmel wärmer färbt. Von der Langzeitbelichtung, die fließendes Wasser in Watte verwandelt, ist gar nicht erst die Rede.

Die Grenze folgt damit im Kern der Handwerkstradition. Erlaubt ist, was in der Dunkelkammer schon ging. Wer dort abgewedelt und nachbelichtet hat, galt als Könner; wer heute denselben Eingriff mit einem Regler macht, gilt als verdächtig; wer ihn mit einem Prompt macht, als Fälscher. Das ist eine Generationengrenze, und man darf sie ziehen. Man sollte sie nur nicht Wahrheit nennen.

Dazu kommt Punkt zwei, der Bilder von Geräten ausschließt, deren Software schon bei der Aufnahme eingreift und die keine Rohdaten liefern. Gemeint sind Smartphones, also der Apparat, mit dem der weit überwiegende Teil aller Fotografien dieser Welt zustande kommt. Aber es gibt immer noch eine Menge Fotografen, denen die Raw-Entwicklung zu mühsam ist und die daher nur mit JPEG-Arbeiten.

Technisch ist die Linie kaum zu halten, denn Entrauschen, Objektivkorrektur und Farbinterpretation laufen längst in jeder Systemkamera, und ein modernes Rohdatenformat ist selbst schon gerechnet. Hinzu kommt, dass Smartphones das Wahrgenommene oft weit besser wiedergeben als unkorrigierte Sensordaten. Praktisch bedeutet die Regel: Das Siegel bleibt unter Berufskollegen. Das mag als Marktabgrenzung Sinn ergeben. Als Beitrag zur Medienkompetenz ergibt es keinen.

Ein Vertrauenszeichen, das jeder kopieren kann

Der schwerwiegendste Einwand steckt aber im Zeichen selbst. Es ist eine Bilddatei, die man ins Bild kopiert oder der Bildunterschirft beifügt. Dahinter steht kein Register, in dem man ein gelabeltes Foto nachschlagen könnte. Es fehlt eine Pflicht zur Hinterlegung der Rohdaten. Der Verein prüft nach eigener Auskunft nur im Zusammenhang mit bereits gelabelten Bildern, im Streitfall entscheidet der Vorstand nach Aktenlage. Als Sanktion bleibt das Markenrecht, geschützt in der Schweiz und der EU. Gegen einen anonymen Kanal, der ein Maschinenbild mit dem Logo dekoriert, ist das ungefähr so wirksam wie eine Mahnung per Einschreiben an ein Postfach in Nirgendwo.

Damit erzeugt das Siegel Glaubwürdigkeit über Aussehen statt über Nachweis. Das ist, ziemlich genau, die Bauweise jener synthetischen Wahrheit, gegen die es antreten will. Ein Anti-KI-Zeichen, das nach den Regeln der KI-Ästhetik funktioniert: Es wirkt echt, weil es echt aussieht.

Und selbst wenn es hielte, käme es kaum an. Lizenzen bekommen nur Autoren, Redaktionen und Agenturen sind ausgeschlossen. Abbilden dürfen sie das Zeichen, müssen aber nicht. Ein Vertrauenssignal, das der Veröffentlichende weglassen darf, erreicht den Leser selten. Video, wo der Schaden heute am größten ist, bleibt vorerst außen vor, Archive und Museen sollen Anfang 2027 folgen.

Was der Kunsthandel längst weiß

„Made in Germany“ war 1887 ein britischer Warnhinweis, verordnet vom Gesetzgeber, um das Publikum vor minderwertiger Importware zu schützen. Binnen einer Generation schlug die Warnung in ein Qualitätsversprechen um. Herkunftszeichen sind also wandelbar, aber sie brauchen Jahrzehnte und einen Markt, der ihnen Bedeutung zuschreibt. Fünfundünfzig Franken als Drei-Jahresbeitrag ab 2027 und ein Spendenknopf finanzieren das nicht.

Der Kunsthandel wiederum löst dasselbe Problem seit zweihundert Jahren und hat dabei gelernt, dass ein Stempel auf der Leinwand nichts wert ist. Was zählt, ist das Werkverzeichnis: ein geführtes, nachschlagbares Register, das Werk und Urheber verbindet. Genau das fehlt hier. Ein Prüfsummenregister, in dem jedes gelabelte Bild samt Lizenznehmer auffindbar wäre, würde aus dem Logo einen Zeiger machen statt einer Behauptung. Der technische Aufwand dafür ist überschaubar, der Unterschied wäre der zwischen Aufkleber und Beweis.

Und nun?

Bliebe eine weitere Lücke. Der Beschnitt, bzeihungsweise die Beschränkung der Perspektive ist unbeschränkt erlaubt, die Inszenierung ausdrücklich auch, zur Bildunterschrift schweigt das Papier. Ein gestelltes, eng beschnittenes, falsch betextetes Bild kann also vollständig richtlinienkonform sein und trotzdem lügen. Das Siegel zertifiziert die Pixel, nicht die Aussage. Die Täuschung, um die es gesellschaftlich geht, sitzt aber fast nie in den Pixeln. Sie sitzt im Weglassen und in der Zeile darunter.

Die Idee eines Positivzeichens für belegbar menschliche Fotografie ist gut und verdient Nachahmer. Diese Umsetzung kann man in ihrer jetzigen Fassung niemandem zur Nutzung empfehlen. Sie widerspricht sich in ihren eigenen Kriterien, sie schließt die verbreitetste Kamera der Welt aus, sie ist nicht fälschungssicher, sie ist beim Publikum unbekannt, und sie lässt genau die Ebene ungeregelt, auf der gelogen wird. Wer eine Lizenz löst, kauft vorerst ein Versprechen an sich selbst.

Vier Dinge müssten nachkommen, dann sähe es anders aus: ein öffentliches Register statt einer freien Grafik, eine in sich schlüssige Kriterienliste, eine Verpflichtung auf die wahrheitsgemäße Bildlegende und die ausdrückliche Verzahnung mit den technischen Herkunftsnachweisen statt der Konkurrenz zu ihnen. Nichts davon ist unmöglich. Version 01 ist ja ausdrücklich als erste Fassung deklariert.

Bis dahin bleibt die unbequemere Auskunft: Gegen den Generalverdacht hilft kein Siegel, sondern das, was schon immer half, wenn ein Medium seine Unschuld verlor. Ein Name, der etwas gilt, eine Arbeit, die nachvollziehbar bleibt, und ein Publikum, das für beides zu zahlen bereit ist. Ein Logo kann das begleiten. Ersetzen kann es das nicht.

Christoph Künne

Christoph Künne, von Haus aus Kulturwissenschaftler, forscht seit 1991 unabhängig zur Theorie und Praxis der Post-Photography. Er gründete 2002 das Kreativ-Magazin DOCMA zusammen mit Doc Baumann und hat neben unzähligen Artikeln in europäischen Fachmagazinen rund um die Themen Bildbearbeitung, Fotografie und Generative KI über 20 Bücher veröffentlicht.

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