PHOTOLABEL: Schwarzweiß darf lügen, Orange nicht

Ein Schweizer Verein will authentische Fotografie mit einem Siegel auszeichnen. Die Idee ist gut. Die Ausführung ist es nicht.
Ein Sonnenuntergang, aufgenommen mit orangefarbenem Verlaufsfilter: Täuschung, Siegel verweigert. Dasselbe Motiv, vollständig entfärbt, die Welt in einem Grau, in dem noch nie ein Mensch gestanden hat: authentisch, Siegel erlaubt. So steht es, Punkt vier gegen Punkt neun, in den Richtlinien des Vereins PHOTOLABEL, der seit August 2026 von Bern aus ein Gütezeichen für echte Fotografie in die Welt bringen will.
Man sollte das nicht vorschnell belächeln. Der Verein bearbeitet ein Problem, das jeder Berufsfotograf inzwischen aus eigener Anschauung kennt: Seit fotorealistische Maschinenbilder ohne Kennzeichnung durch die Kanäle laufen, steht auch das echte Bild unter Verdacht. Wer ein außergewöhnliches Licht mitbringt, muss sich erklären. Der Zweifel, einmal von der Leine gelassen, frisst nicht nur die Fälschung, er frisst vor allem das Original. Genau das ist die eigentliche Rendite der Lüge: Sie muss gar nicht geglaubt werden, es genügt, dass nichts mehr geglaubt wird.
Die Umkehr der Beweislast
Gegen diesen Sog setzt PHOTOLABEL etwas erfreulich Einfaches. Statt das Synthetische zu markieren, markiert es das Echte. Ein Positivzeichen also, kein Warnhinweis. Zur Selbstauskunft wird kein Gesetz je einen Fälscher bewegen. Bürgen soll deshalb der Fotograf.
Und er bürgt mit dem, was keine Technik ersetzt: mit seinem Namen. Punkt eins verlangt einen Menschen vor Ort, der über Ausschnitt und Zeitpunkt entschieden hat und für die Aufnahme geradesteht. Das ist konzeptionell klüger als alles, was die technischen Herkunftsnachweise leisten. Auch wenn es manchen Naturfotografen, der mit Blitzfallen arbeitet, ärgern wird.
C2PA belegt, dass eine bestimmte Kamera eine bestimmte Datei hervorgebracht hat. Es belegt nicht, dass das Bild die Wahrheit sagt. Herkunft ist eben nicht Wahrheit, und eine Signatur im Metadatensatz überlebt den ersten Upload bei den meisten Diensten ohnehin nicht. Ein sichtbares Zeichen im Bild überlebt ihn. Die Idee, kurz gesagt, ist richtig, und sie kommt eher zu spät als zu früh und sie wirkt noch unausgegoren.
Wo die Regel sich selbst widerspricht
Die Richtlinie definiert authentisch als: nicht signifikant anders, als ein Betrachter vor Ort es gesehen hätte. Ein sauberer Maßstab, so denkt man. Aber er hält einer genauen Überprüfung nicht stand.
Denn erlaubt sind: Blitzlicht, also Licht, das im Moment der Wahrnehmung nicht existierte. Die zur Bildebene geschwenkte Schärfeebene, die kein Auge je erzeugt. Extrem selektive Schärfe, die aus Hintergründen Farbflecke macht. Einen Polarisationsfilter, der Spiegelungen wegnimmt, die vor Ort zu sehen waren. Und eben die Umwandlung ins Schwarzweiße, die radikalste Abweichung von der menschlichen Wahrnehmung, die die Fotografie kennt. Verboten ist dagegen der Verlaufsfilter, der einen Himmel wärmer färbt. Von der Langzeitbelichtung, die fließendes Wasser in Watte verwandelt, ist gar nicht erst die Rede.
Die Grenze folgt damit im Kern der Handwerkstradition. Erlaubt ist, was in der Dunkelkammer schon ging. Wer dort abgewedelt und nachbelichtet hat, galt als Könner; wer heute denselben Eingriff mit einem Regler macht, gilt als verdächtig; wer ihn mit einem Prompt macht, als Fälscher. Das ist eine Generationengrenze, und man darf sie ziehen. Man sollte sie nur nicht Wahrheit nennen.
Dazu kommt Punkt zwei, der Bilder von Geräten ausschließt, deren Software schon bei der Aufnahme eingreift und die keine Rohdaten liefern. Gemeint sind Smartphones, also der Apparat, mit dem der weit überwiegende Teil aller Fotografien dieser Welt zustande kommt. Aber es gibt immer noch eine Menge Fotografen, denen die Raw-Entwicklung zu mühsam ist und die daher nur mit JPEG arbeiten.
Technisch ist die Linie kaum zu halten, denn Entrauschen, Objektivkorrektur und Farbinterpretation laufen längst in jeder Systemkamera, und ein modernes Rohdatenformat ist selbst schon gerechnet. Hinzu kommt, dass Smartphones das Wahrgenommene oft weit besser wiedergeben als unkorrigierte Sensordaten. Praktisch bedeutet die Regel: Das Siegel bleibt unter Berufskollegen. Das mag als Marktabgrenzung Sinn ergeben. Als Beitrag zur Medienkompetenz ergibt es keinen.
Ein Vertrauenszeichen, das jeder kopieren kann
Der schwerwiegendste Einwand steckt aber im Zeichen selbst. Es ist eine Bilddatei, die man ins Bild kopiert oder der Bildunterschirft beifügt. Dahinter steht kein Register, in dem man ein gelabeltes Foto nachschlagen könnte. Es fehlt eine Pflicht zur Hinterlegung der Rohdaten. Der Verein prüft nach eigener Auskunft nur im Zusammenhang mit bereits gelabelten Bildern, im Streitfall entscheidet der Vorstand nach Aktenlage. Als Sanktion bleibt das Markenrecht, geschützt in der Schweiz und der EU. Gegen einen anonymen Kanal, der ein Maschinenbild mit dem Logo dekoriert, ist das ungefähr so wirksam wie eine Mahnung per Einschreiben an ein Postfach in Nirgendwo.
Damit erzeugt das Siegel Glaubwürdigkeit über Aussehen statt über Nachweis. Das ist, ziemlich genau, die Bauweise jener synthetischen Wahrheit, gegen die es antreten will. Ein Anti-KI-Zeichen, das nach den Regeln der KI-Ästhetik funktioniert: Es wirkt echt, weil es echt aussieht.
Und selbst wenn es hielte, käme es kaum an. Lizenzen bekommen nur Autoren, Redaktionen und Agenturen sind ausgeschlossen. Abbilden dürfen sie das Zeichen, müssen aber nicht. Ein Vertrauenssignal, das der Veröffentlichende weglassen darf, erreicht den Leser selten. Video, wo der Schaden heute am größten ist, bleibt vorerst außen vor, Archive und Museen sollen Anfang 2027 folgen.
Was der Kunsthandel längst weiß
„Made in Germany“ war 1887 ein britischer Warnhinweis, verordnet vom Gesetzgeber, um das Publikum vor minderwertiger Importware zu schützen. Binnen einer Generation schlug die Warnung in ein Qualitätsversprechen um. Herkunftszeichen sind also wandelbar, aber sie brauchen Jahrzehnte und einen Markt, der ihnen Bedeutung zuschreibt. Fünfundfünfzig Franken als Drei-Jahresbeitrag ab 2027 und ein Spendenknopf finanzieren das nicht.
Der Kunsthandel wiederum löst dasselbe Problem seit zweihundert Jahren und hat dabei gelernt, dass ein Stempel auf der Leinwand nichts wert ist. Was zählt, ist das Werkverzeichnis: ein geführtes, nachschlagbares Register, das Werk und Urheber verbindet. Genau das fehlt hier. Ein Prüfsummenregister, in dem jedes gelabelte Bild samt Lizenznehmer auffindbar wäre, würde aus dem Logo einen Zeiger machen statt einer Behauptung. Der technische Aufwand dafür ist überschaubar, der Unterschied wäre der zwischen Aufkleber und Beweis.
Und nun?
Bliebe eine weitere Lücke. Der Beschnitt beziehungsweise die Beschränkung der Perspektive ist unbeschränkt erlaubt, die Inszenierung ausdrücklich auch, zur Bildunterschrift schweigt das Papier. Ein gestelltes, eng beschnittenes, falsch betextetes Bild kann also vollständig richtlinienkonform sein und trotzdem lügen. Das Siegel zertifiziert die Pixel, nicht die Aussage. Die Täuschung, um die es gesellschaftlich geht, sitzt aber fast nie in den Pixeln. Sie sitzt im Weglassen und in der Zeile darunter.
Die Idee eines Positivzeichens für belegbar menschliche Fotografie ist gut und verdient Nachahmer. Diese Umsetzung kann man in ihrer jetzigen Fassung niemandem zur Nutzung empfehlen. Sie widerspricht sich in ihren eigenen Kriterien, sie schließt die verbreitetste Kamera der Welt aus, sie ist nicht fälschungssicher, sie ist beim Publikum unbekannt, und sie lässt genau die Ebene ungeregelt, auf der gelogen wird. Wer eine Lizenz löst, kauft vorerst ein Versprechen an sich selbst.
Vier Dinge müssten nachkommen, dann sähe es anders aus: ein öffentliches Register statt einer freien Grafik, eine in sich schlüssige Kriterienliste, eine Verpflichtung auf die wahrheitsgemäße Bildlegende und die ausdrückliche Verzahnung mit den technischen Herkunftsnachweisen statt der Konkurrenz zu ihnen. Nichts davon ist unmöglich. Version 01 ist ja ausdrücklich als erste Fassung deklariert.
Bis dahin bleibt die unbequemere Auskunft: Gegen den Generalverdacht hilft kein Siegel, sondern das, was schon immer half, wenn ein Medium seine Unschuld verlor. Ein Name, der etwas gilt, eine Arbeit, die nachvollziehbar bleibt, und ein Publikum, das für beides zu zahlen bereit ist. Ein Logo kann das begleiten. Ersetzen kann es das nicht.


Kritik an PHOTOLABEL ist durchaus willkommen, konstruktiver als der aktuelle Kommentar gegen diese Initiative wäre, wenn von kompetenter Seite wie Christoph Künne oder sonst jemandem eine ganz konkrete Definition käme, wie denn diese Richtlinien besser ausgestaltet werden könnten. Denn, wie Künne richtig schreibt, können diese angepasst werden und dürften dies nach einigen Monaten Erfahrungen und Rückmeldungen auch werden.
Künnes impliziter Vorschlag, Schwarzweissfotografien dürften kein Label für authentische Fotografien erhalten, da niemand schwarzweiss sieht, würde ein Grossteil des visuellen fotografischen Erbes, also z.B. die Lebenswerke von Bresson, Lange, Sander, etc. ausschliessen, will er das wirklich?
Und natürlich ist vielen Fotografen die RAW-Entwicklung zu mühsam und sie arbeiten nur mit jpeg, das dürfen sie auch. Wer professionell arbeitet, zeichnet aber das RAW-Format zumindest mit auf, damit bei Zweifeln über erfolgte Manipulationen nach der Aufnahme, kameraintern oder –extern, ein Beweis über die Authentizität der Aufnahme vorliegt. In Zeiten von KI und ohne Filmnegativ wird man sich (leider) an solche Herkunftsnachweise gewöhnen müssen.
Die übergeordnete Idee von PHOTOLABEL besteht darin, dass Nutzende einer Fotografie über die real existierende Situation nicht getäuscht werden, FotografInnen sich also mit ihrem Namen verpflichten, keine Eingriffe an der Bilddatei vorgenommen zu haben, die den aktuellen Richtlinien widersprechen. Dass das Ziehen einer Linie an dessen Rändern immer zu Diskussionen führt, liegt in der Natur der Sache. Wir von PHOTOLABEL finden es jedoch zielführender, endlich eine Linie zu ziehen, über die natürlich diskutiert und die optimiert werden kann, anstatt aus lauter Uneinigkeit in einem Zustand des Nichtstun zu verharren.
Woher Künne die Behauptung ableitet, das Label hätte einen Anspruch auf „Wahrheit“ und würde technische Herkunftsnachweise konkurrieren, bleibt rätselhaft. Selbstverständlich können über unzutreffende Legenden und enge Bildausschnitte auch mit gelabelten Bildern die Betrachtenden getäuscht werden, dieses Problem wird von PHOTOLABEL jedoch nicht adressiert.
In dem Sinn: Wenn PHOTOLABEL dank der nun lancierten Diskussion, was denn als authentische Fotografie zu bezeichnen wäre und was nicht, in Zukunft zu einem besseren Nachahmerprodukt führt: Gerne.
Achromatopsie heisst die Krankheit, bei welcher Betroffene nur in Graubereichen sehen. Beim Sehen beziehen wir uns (Verein PHOTOLABEL) auf den Dynamikumfang des menschlichen Auges, welcher bei ca. 20 Blendenstufen (je nach Quelle auch mehr) liegt, gegenüber von 5- 7 von Glasplatten und Diafilmen, bzw. ca. 10 bei Negativfilmen und je nach digitalem Kameratyp bei heute (2026) bei ca. 14 Stops. Technische Hilfsmittel, um an die 20 Stops zu gelangen, sehen wir aus dieser Perspektive als legitim an, «kreative» Veränderungen hingegen nicht. Begrüssenswert ist es, wenn der Hergang bzw. Entstehung einer Fotografie in den ITPC-Daten genannt wird bezüglich Transparenz (HDR, ND-Verlaufsfilter etc.). 30 Sekunden (oder 1/10’000 Sekunde) zu «sehen» ist hingegen für das Auge unmöglich, in der Fototechnik jedoch Stilmittel oder Voraussetzung je nach eingesetzter Technik. Zwischen diesen (und weiteren Polen) eine Linie zu ziehen ist nicht immer sofort und einfach verständlich. Würden wir aus heutiger Perspektive Grenzen ziehen, würden viele oder alle Fotografien aus den genannten (alten) Medien wegfallen, weil es nicht nachvollziehbar wäre, wie ein Bild entstanden ist.
Als alleiniges Kriterium «menschliches Sehen» müssten wir uns auf ca. 50mm Brennweite (Vollformat) und je nach Alter eine zusätzliche starke Vignettierung (und oder einem Loch in der Mitte?) bei ca. Blende 4 bis Blende 11 und der dem vorhandenen Licht entsprechende Verschlusszeit festlegen, wobei Letzteres bei ca. 1/25 Sekunde (?) begrenzt würde, begleitet von einem sinkenden Dynamikumfang im Alter. Das wäre für ein Label etwas gar eng gefasst, aber ein kreativer Ansatz für ein Projekt, wenn man die Sehgewohnheiten (oder Augenkrankheiten / Degeneration) im Alter zum Thema machen wollte.
Unser Ansatz ist, dass die Authentizität einer Fotografie den Umständen entsprechend hergeleitet werden kann (Berufsfotografie, ja auch in den ITPC-Daten), sei es auch, durch verschiedene Brennweiten und oder Standpunkte in einer Bildauswahl einer Situation (wenn an der Authentizität Zweifel angebracht sind). Wenn wir aber nicht nachvollziehen können, wie ein Bild verrechnet und auf dem Handydisplay angezeigt wird, schliessen wir das Label aus. Sollte in Zukunft das Er- und Zusammenrechnen von Handybildern nachvollzieh- und reproduzierbar werden, sehen wir die Sache anders – den «errechneten-Foto-Zufall» wollen wir nicht. Wir sind aber offen für Technologien der Zukunft und wollen uns dem nicht verschliessen. Kamerahersteller können wir nicht zwingen, uns «RAW-RAW» Dateien zur Verfügung zu stellen – es ist unsere Basis, von der wir ausgehen (müssen). Hoffen können wir, dass im Zuge der C2PA diese Dateien künftig wieder «roher» werden, liegt aber ausserhalb unseres Einflussbereiches.
Die Gefahr eines «anonymen Kanals» ist uns bewusst, kriminelle Energie können wir aber auch mit einem (Kunst-) Katalog nicht ausschliessen, wir setzen auf Menschen mit ihren langjährigen Kundenbeziehung, bzw. durch das so entstandene Vertrauen, für das der oder die Bildautorin steht. Das sehen wir nicht nur für Redaktionen oder Agenturen so, sondern auch für Firmen, die immer mehr mit Fake-Bildern konfrontiert sind, siehe am Beispiel der Fluggesellschaft Swiss in einem Artikel der Schweizer Zeitung «Neue Zürcher Zeitung».
Wir verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck (siehe auch unsere Webseite). Aus diesem Grund ist eine umfangreiche Bibliothek / Katalog mit eingetragenen Fotos auch nicht geplant. Wer prüft diese? Würden die Fotografinnen und Fotografen (noch zusätzlich) ihre Fotografien auch in einen solchen Katalog hochladen? – Eine ITPC-MetaWatch Studie zeigt, dass nur 4,9% der Fotografien in den ITPC-Daten auch tatsächlich Daten eintragen, im Gegensatz zu ca. 85% bei Profi Fotografen (meistens aus Presse und Bildagenturen). Meine eigene Erfahrung / Recherche hierzu ist, dass die ©-Zeile in den ITPC-Daten der Fotografien der Profi Fotografen meistens ausgefüllt ist, die der Beschreibung meistens jedoch leer ist (ausser bei Bildagenturfotografen). Begrüssenswert wäre es natürlich, wenn die Fotografen diese Zeile auch ausfüllen würden. Das sehen wir im Moment als hilfreich an, aber noch nicht als Voraussetzung für ein Label (auch aufgrund der vorhin genannten Zahlen). Vielleicht wird dies, wenn das Bewusstsein diesbezüglich steigt (auch aus eigenem Fotografen-Interesse), einmal ein weiterer (Richtlinien-) Punkt, wir sind ja erst bei «Version 1» der Richtlinien. Anhand des «Archiv» Buttons ist eine Entwicklung der Richtlinien auch öffentlich nachvollziehbar.
Unser Ansatz ist, «bottom-up» und nicht via Internationale oder nationale Gesetzgebung «Top-down», mit den Möglichkeiten, welche uns das aktuelle Gesetz gibt.
Machen wir das Label durch konstruktive Diskussionen bekannt, C2PA als Ergänzung ist uns willkommen (wir lehnen dies nicht ab wie dies fälschlicherweise im Artikel angedeutet wird), aber aus fototechnischer Sicht noch nicht Pflicht – es gibt noch zu viele alte bewährte Kameras im Einsatz.