
Vier Kinder lachen in eine Kamera, die es nicht gibt. Schultüten in Bonbonfarben, dahinter eine Tafel mit dem Satz „Viel Freude, Neugier und Erfolg!“ In der Mitte gut identifizierbar: Julia Klöckner, eine blonde Frau im blauen Blazer, deren Zähne so gleichmäßig strahlen wie das Wetter im Hintergrund. Keines dieser Kinder hat je eine Schule betreten. Das allein wäre kaum der Rede wert. Bemerkenswert ist, was unter dem Bild geschah, im Kommentarfeld.
Julia Klöckner, Bundestagspräsidentin, hat das Bild am 11. August zum Ende der rheinland-pfälzischen Sommerferien auf ihrem Instagram-Account veröffentlicht, ordnungsgemäß als KI-generiert gekennzeichnet. Der Künstler Oliver Schäfer kommentierte, deutlich: „Ganz ehrlich, Ihre Posts sind ein Schlag ins Gesicht jedes Kreativschaffenden in Deutschland. Warum dieser Mist? Machen Sie doch entweder echte Fotos mit Kindern oder stellen Sie einen Grafikdesigner ein. Ansonsten kann Ihren Job ja künftig auch die KI übernehmen.“ Der Kommentar wurde gelöscht, Schäfer gesperrt. Andere Nutzer berichteten von demselben Vorgang. Dann bot das Büro der Präsidentin ein Gespräch an, Schäfer knüpfte es an eine Bedingung: erst entsperren. Inzwischen ist die Sperre gefallen.
Zwei Skandale, übereinandergelegt
Was hier aufeinanderliegt, sind zwei ganz verschiedene Vorgänge, und die Empörung hat sie zu einem verrührt. Der eine betrifft das Bild, der andere den Löschknopf. Nur einer davon ist wirklich ernst.
Beim Bild hat das Büro der Präsidentin sogar ein Argument, das man nicht wegwischen sollte: Wer keine realen Schulkinder in den Kanal einer Politikerin stellt, schützt deren Persönlichkeitsrechte. Das ist kein Ausweichmanöver, das ist der Grund, warum es die Bildagenturen mit ihren Modellverträgen überhaupt gibt. Außerdem war schon das klassische Stockfoto zum Schulanfang eine Inszenierung: gecastete Kinder, geliehene Schultüten, ein Fotograf, der die Sonne von vorne und von den Seiten kommen ließ. Der Unterschied zwischen dem gestellten Foto und dem Prompt liegt also nicht in der Wahrhaftigkeit. Er liegt in der Rechnung, die jemand stellen durfte.
Genau da beginnt Schäfers Punkt, und er ist stärker, als der Ton seines Kommentars vermuten lässt. Bildgeneratoren sind mit Millionen Werken von Fotografen, Illustratoren und Gestaltern trainiert worden, meist ungefragt. Der Vergleich mit früheren Umbrüchen wird gern bemüht und stimmt nur zur Hälfte. Ja, die Fotografie hat den Porträtmalern des 19. Jahrhunderts das Geschäft ruiniert, die Miniaturmalerei ist praktisch verschwunden. Ja, der Tonfilm hat die Kinomusiker binnen weniger Jahre arbeitslos gemacht, und entschädigt hat sie niemand. Aber die Kamera musste keine Gemälde verschlucken, um zu funktionieren. Sie war ein neues Werkzeug, kein Verwertungsverfahren für fremde Arbeit. Das ist der Unterschied, und er ist juristisch bis heute nicht sauber geklärt.
Zugleich schwingt in Schäfers Forderung, gefälligst einen Grafiker zu beauftragen, auch ein Stück Zunftschutz mit. Berufsstände, die unter Druck geraten, haben immer zuerst an die Moral appelliert und erst danach an das Recht.
Der sparsamste Gruß aller Zeiten
Und nun die unbequeme Frage an alle, die sich hier empören: Wollen Sie wirklich, dass eine Amtsperson für einen Schulanfangsgruß auf Instagram ein Shooting bezahlt? Ein inszeniertes Bild mit gecasteten Kindern, Begleitpersonen, Location, Fotograf und Nutzungsrechten liegt schnell im vierstelligen Bereich. Der Prompt kostet ein paar Cent. Aus Sicht des Steuerzahlers ließe sich das sogar als Tugend verbuchen: Endlich einmal jemand, der für Selbstdarstellung kein Geld aus der Kasse nimmt. Wer sonst gegen jede Imagebroschüre und jeden Hochglanzfilm der Ministerien wettert, kann schlecht darauf bestehen, dass ausgerechnet ein Schulstart-Gruß aufwendig produziert wird.
Der Einwand trägt, allerdings nur bis zur Hälfte der Strecke. Denn die ehrliche Alternative zum Prompt war nie die Eigenproduktion, sondern die Lizenz. Ein passendes generisches Schulanfangsmotiv (ohne Politiker) liegt bei den Microstock-Agenturen je nach Lizenz im zweistelligen Bereich. Die Ersparnis, um die hier gestritten wird, beträgt also nicht Tausende, sondern ungefähr so viel wie ein Abendessen allein in der Imbissbude. Für diesen Betrag hätten Fotograf, Modelle und Agentur an ihrem Anteil ein paar Euro oder Cent verdient, den das Modell „Prompt“ ersatzlos streicht.
Bleibt die Zwickmühle, in die sich das Präsidentinnenbüro selbst manövriert hat. Wenn es sich, wie erklärt, um einen privaten Account handelt, war ohnehin kein Steuergeld im Spiel, und das schöne Sparargument fällt in sich zusammen. Handelte es sich um Amtskommunikation, dürfte gespart werden, dann aber wäre das Sperren von Kritikern das eigentliche Problem. Man kann sich nur eines von beidem aussuchen.
Der Löschknopf
Der zweite Vorgang wiegt schwerer, und über ihn wurde weniger geredet. Formal hat das Büro wieder recht: ein privater Account, keine Pflicht zur Gleichbehandlung wie beim Amtskanal. Nur kennt die Öffentlichkeit diesen Unterschied nicht, und die Inhaberin des zweithöchsten Staatsamts hat ihn faktisch auch nicht. Amerikanische Gerichte haben in der ersten Amtszeit von Donald Trump entschieden, dass das Blockieren von Kritikern auf dem Amtskonto verfassungswidrig war; deutsche Verwaltungsgerichte haben in dieselbe Richtung geurteilt.
Hier liegt die eigentliche Ironie: Das KI-Bild war gekennzeichnet. Wenn auch nicht ganz im Sinne der Reglungen seit dem 2. August, da hätte die Information näher am Bild oder direkt im Bild lesbar sein müssen. Aber immerhin im Bemühen um Ehrlichkeit. Nicht gekennzeichnet war das Löschen. Ein entfernter Kommentar ist für jeden weg, auch für den, der ihn geschrieben hat, und keine Fußnote weist darauf hin, dass hier etwas fehlte. Es verschwindet nicht nur eine Meinung, es verschwindet die Tatsache, dass es sie gab.
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Was das Entsperren wert ist
Nun ist die Sperre also aufgehoben. Man kann das kleinreden, spät sei es gewesen und unter Druck geschehen. Man kann es aber auch nehmen, wie es ist: Ein Künstler hat der Bundestagspräsidentin eine Bedingung gestellt, und sie hat sie erfüllt. Das kommt seltener vor, als es sollte, und es ist die gute Nachricht in dieser Geschichte.
Nur sollte man sich über die Reichweite nicht täuschen. Entsperren ist keine Antwort, es ist die Wiederherstellung der Möglichkeit, überhaupt eine zu geben. Die Fragen, um die es geht, lassen sich in keinem noch so freundlichen Austausch lösen: Wem gehören die Trainingsdaten? Wer vergütet die Arbeit, auf der diese Werkzeuge stehen? Das gehört in Gesetze, nicht in ein Gespräch. Absehbar ist, dass am Ende trotzdem ein Termin steht, zwei Menschen, ein Händedruck, gern fotografiert. Diesmal vermutlich mit einer echten Kamera.
Bleibt die Frage, die auf uns alle zielt: Warum eigentlich hat sich an dem Bild kaum jemand gestört, bevor jemand gesperrt wurde? Vermutlich, weil billige Bilder uns nicht mehr auffallen. Wir haben uns an die glatte Beliebigkeit gewöhnt, an das Grinsen ohne Anlass, an Kinder, die es nicht gibt. Genau davor warnt Schäfer, wenn er von der Normalisierung des Drittklassigen spricht.
Den treffendsten Kommentar zu der ganzen Angelegenheit hat übrigens niemand geschrieben. Er steht in der Kopfzeile des Beitrags, dort, wo Instagram automatisch die verwendete Tonspur nennt, und lautet: „Lizenzfreie Musik für Influencer · Keine Gedanken, Nur Vibes“. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Lizenzfrei, damit auch beim Ton niemand eine Rechnung stellen kann. Der Titel selbst offenkundig maschinell aus dem Englischen übersetzt, samt dem großen N mitten im Satz. Und als Inhaltsangabe die drei Wörter, die das Verfahren vollständig beschreiben. Kein Satiriker hätte das erfunden, kein Praktikant hätte es durchgewinkt. Es stand einfach da, weil niemand mehr hinsieht, was die Maschine über das eigene Gesicht schreibt.
Ein Bild ohne echte Kinder lässt sich verantworten, notfalls sogar mit dem Sparbuch. Keine Gedanken, nur Vibes, im zweithöchsten Staatsamt eher nicht.





