KI und das Recht am eigenen Bild

Die Konstruktion eines „Copyrights am eigenen Gesicht“ zur Vermeidung von Deepfakes bringt etliche logische und juristische Probleme mit sich.<br/>Grafik: Doc Baumann mit Midjourney und Photoshop
Die Konstruktion eines „Copyrights am eigenen Gesicht“ zur Vermeidung von Deepfakes bringt etliche logische und juristische Probleme mit sich.
Grafik: Doc Baumann mit Midjourney und Photoshop

Seit KI die Herstellung täuschend echter „Fotos“ von Menschen beherrscht und sich dabei auch an Porträts realer Personen orientieren kann, ist die Angst vor dem Missbrauch der neuen Verfahren groß. Es gibt gute Argumente, Menschen davor zu schützen, dass nicht-authentische Bilder von ihnen ihre Würde verletzen. Allerdings gibt es auch gute Gründe dafür, die bisherigen Lösungen in Frage zu stellen, insbesondere die dänische Variante, ein Copyright an der eigenen Person einzuführen. | Doc Baumann.

Seit die Datenschutz-Grundverordnung eingeführt wurde, fürchten viele Fotografen, mit Schadenersatzforderungen überzogen zu werden, weil sich jemand auf ihren Bildern wiedererkennt und nach anwaltlicher Beratung gute Chancen dafür sieht, einen teuren „Schadenersatz“ geltend zu machen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Da sitzen …

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