Brillen von Meta: Spanner mit Sehstärke

Eine junge Frau in einer Ausstellung, ein Mann fragt sie nach der Uhrzeit, dann nach ihrem Namen, dann nach ihrer Nummer. Sie lacht verlegen, weicht aus, geht weiter. Nichts an der Begegnung fällt auf, auch nicht seine Sonnenbrille, ein Wayfarer-Modell, wie es Millionen tragen. Ein paar Stunden später läuft die Szene auf TikTok, versehen mit hämischen Untertiteln und einer Kommentarspalte, die über ihr Aussehen abstimmt. Sie selbst erfährt davon, wenn überhaupt, durch eine Freundin.
So oder ähnlich schildert die französische Opferhilfe e-Enfance die Fälle, die seit Anfang September bei ihrer Beratungsnummer 3018 eingehen, rund dreißig sind es inzwischen, die meisten mit Brillen von Meta gefilmt. Nun hat die Pariser Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren eröffnet: wegen der Verbreitung von Aufnahmen ohne Einwilligung, in einzelnen Fällen auch wegen sexueller Übergriffe. Zwei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe stehen im Raum. Die Behörde spricht von einem wachsenden Trend in den sozialen Netzwerken, und es gibt offenbar ganze Konten, die nichts anderes verbreiten. Man ahnt, was hier entsteht: kein Ausrutscher Einzelner, sondern ein Genre.
Das Auge ohne Hand
Nun ist Belästigung auf der Straße keine Erfindung aus Menlo Park. Neu ist etwas anderes, und es ist subtiler, als es zunächst aussieht. Wer mit dem Handy filmt, muss den Arm heben. Das ist eine Geste, ein soziales Signal, auf das man reagieren kann: sich wegdrehen, protestieren, und bei penetranter Belästigung die Polizei rufen. Die Brille schafft diese Geste ab. Die Kamera wandert aus der Hand ins Gesicht, der Blick selbst wird zur Aufnahme. Wer jemanden ansieht, zeichnet ihn auf. Der Gehweg verwandelt sich so in einen Hochsitz, nur dass der Jäger mitten im Revier steht und freundlich nach der Uhrzeit fragt.
Hersteller Meta verweist auf ein weißes Lämpchen am Rahmen, das während der Aufnahme leuchtet, sich nicht abschalten lasse und die Kamera blockiere, wenn man es abklebt. Das mag technisch stimmen. Nur: Wer achtet im Nachmittagslicht auf einen winzigen hellen Punkt an der Brille eines Fremden, wenn er nicht einmal weiß, dass es solche Brillen gibt? Ein Warnsignal, das nur Eingeweihte lesen können, ist im Grunde kein Warnsignal. Es ist ein Feigenblatt mit Leuchtdiode.
Detektive hinter dem Westenknopf
Ganz neu ist auch dieses Muster nicht. In den 1880er Jahren kamen sogenannte Detektivkameras in Mode, versteckt in Hüten, Spazierstöcken oder hinter dem Westenknopf. Die Momentfotografie war plötzlich schnell genug, um Menschen ungefragt einzufangen, und prompt schrieben zwei Bostoner Juristen, Samuel Warren und Louis Brandeis, 1890 ihren berühmten Aufsatz über das „Recht, in Ruhe gelassen zu werden“. In Deutschland war es ein Einbruch, der das Recht am eigenen Bild hervorbrachte: Zwei Hamburger Fotografen schlichen sich 1898 in das Sterbezimmer Bismarcks und fotografierten den Toten.

Das Kunsturhebergesetz von 1907 ist gewissermaßen die späte Antwort darauf. Mit anderen Worten: Unser Bildrecht ist selbst ein Kind der heimlichen Kamera. Jede Generation von Geräten wird kleiner, und das Recht läuft keuchend hinterher.
Interessanter noch ist die jüngere Vergangenheit. Als Google 2013 seine Datenbrille Glass an Testnutzer verteilte, reagierte die Gesellschaft mit einer Art Immunantwort. Bars verhängten Hausverbote, der Spottname „Glasshole“ machte die Runde, 2015 stellte Google den Verkauf an Privatkunden ein. Glass sah aus wie ein Gerät, und deshalb wurde es wie ein Gerät behandelt. Meta hat daraus gelernt, allerdings die falsche Lektion. Statt eines futuristischen Prismas steckt die Kamera nun in einer Ray-Ban, der vielleicht bekanntesten Sonnenbrille überhaupt. Die Tarnung ist kein Nebeneffekt des Designs, sie ist das Design.
Dabei hat gerade die Wayfarer eine eigene Symbolgeschichte. Von den Blues Brothers bis zu Tom Cruise in „Risky Business“ stand sie für eine bestimmte Form von Lässigkeit: Ich sehe dich, aber du siehst meine Augen nicht. Die Sonnenbrille war immer ein kleines Machtgefälle, ein Blick, der sich nicht in die Karten schauen lässt. Nun zeichnet dieser unlesbare Blick auch noch auf.
Versteckte Kamera ohne Auflösung
Die Popkultur kennt das Format seit Jahrzehnten, in Deutschland spätestens seit Chris Howlands „Vorsicht Kamera“. Allerdings hatte die versteckte Kamera im Fernsehen eine eiserne Regel: Am Ende kam die Auflösung. Das Opfer wurde eingeweiht, durfte mitlachen, musste einwilligen, bevor irgendetwas gesendet wurde. Die Pointe gehörte allen. Die französischen Videos behalten die versteckte Kamera und streichen die Auflösung. Die Gefilmte ist nicht Mitspielerin, sondern Beute, und die Pointe geht auf ihre Kosten an ein Publikum, das sie nie zu Gesicht bekommt. Aus dem Streich wird ein Pranger, aus der Straße eine Castingbühne, auf der niemand vorsprechen wollte.
Puppe verboten, Brille beim Optiker
Was also tun? In Deutschland hat HateAid im August Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban und mehrere Händler gestellt, von Fielmann bis MediaMarkt. Die Organisation beruft sich auf ein Gesetz, das den Verkauf von Aufnahmegeräten verbietet, die als Alltagsgegenstand getarnt sind. Das klingt zunächst kühn, hat aber einen Präzedenzfall mit Pointe: 2017 zog die Bundesnetzagentur auf Grundlage der Vorgängerregel die sprechende Puppe „Cayla“ aus dem Verkehr, weil sie heimlich mithören konnte. Eine Kinderpuppe galt als Spionagegerät, eine Kamerabrille liegt beim Optiker neben der Gleitsichtbrille. Man muss kein Jurist sein, um darin einen gewissen Widerspruch zu erkennen.
Natürlich gibt es Gegenargumente, und sie sind nicht dumm. Nicht jeder Träger ist ein Voyeur, blinde Menschen etwa lassen sich über solche Brillen ihre Umgebung beschreiben. Handykameras sind ohnehin überall, ein Verkaufsverbot würde keinen einzigen Belästiger bekehren. Manche Anwälte halten die deutsche Anzeige denn auch für einen Werbecoup. Und Paris zeigt immerhin, dass das Strafrecht die Tat selbst durchaus greifen kann, auch wenn die Ermittler dafür auf einen Tatbestand zurückgreifen, dessen Wortlaut erkennbar für künstlich erzeugte Inhalte geschrieben wurde. Das Recht improvisiert, aber es bewegt sich.
Trotzdem liegt der Kern des Problems weniger in der Kamera als in ihrer Unsichtbarkeit. Eine Aufnahme, die man bemerkt, kann man verweigern. Eine, die man nicht bemerkt, nicht. Die naheliegende Forderung ist darum weder Verbot noch Achselzucken, sondern Erkennbarkeit: Geräte, die filmen, sollten auch aussehen, als würden sie filmen. Und Plattformen, die ganze Konten mit solchen Aufnahmen gewähren lassen, verdienen daran mit, ob sie wollen oder nicht.
Der Verdacht auf der Nase
Bleibt ein Paradox, das Meta vermutlich nicht eingeplant hat. Tarnung funktioniert nur, solange niemand von ihr weiß. Spätestens seit Paris weiß es jeder. Damit steht absehbar jede schwarze Hornbrille, jede Sonnenbrille im Café, jeder freundliche Fremde mit Fassung unter Generalverdacht. Die Kamerabrille beschädigt also nicht nur die Privatsphäre der Gefilmten, sondern auch das Vertrauen in einen Gegenstand, der seit dem Mittelalter genau einem Zweck diente: besser zu sehen. Nicht mehr.
Quellen
- franceinfo: Le parquet de Paris ouvre plusieurs enquêtes …
- Clubic: Lunettes connectées, des femmes filmées sans consentement
- Tagesspiegel (dpa): Heimliches Filmen, Pariser Justiz ermittelt zu Smart Glasses
- heise online: KI-Brillen, Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban und Optiker
- evangelisch.de (epd): HateAid, Verkauf von Meta-Smart-Glasses strafbar
- beck-aktuell: HateAid stellt Strafanzeige gegen Meta und Ray-Ban



