PICTAnight zum „Framing“-Urteil
Wenn Bilder und Videos mittels HTML-Frame von einer Quellseite in eine andere Website eingebettet werden, spricht man von „Framing“. Mit der Frage, ob diese oft praktizierte Methode legal ist, hat sich der Europäische Gerichtshof erst kürzlich befasst. Gemäß seiner Entscheidung stellt das „Framing“ keine Urheberrechtsverletzung dar. Viele Bildanbieter fragen sich daher, ob sie neben dem illegalen Bilderdiebstahl per Copy-and-paste nun auch das Framing im Auge behalten müssen.
Mit seiner PICTAnight Hamburg am 17.09.2015 möchte der BVPA Bundesverband professioneller Bildanbieter der Unsicherheit entgegenwirken und Aufklärung hinsichtlich der aktuellen Urteilslage schaffen. Folgende Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung behandelt:
• Welche Auswirkungen haben die aktuellen Urteile des EuGH und BGH?
• Gibt es rechtliche Schutzmaßnahmen zur Vorsorge gegen Framing?
• Warum sollten auch die Bildnutzer Maßnahmen gegen Framing treffen?
• Ist eine Bildrechteverfolgung möglich?
Die Referentin an diesem Abend, Silke Kirberg, ist Inhaberin der auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei Kirberg in Hamburg. Sie ist seit 1998 als Rechtsanwältin im Kernbereich Fotorecht, seit 2007 als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Frau Kirberg ist nebenbei auch Mitglied des Experten-Netzwerks BVPAexperts.
Der Eintritt zur PICTAnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein Buffet, inklusive Begrüßungsgetränk.
Wer sich anmelden möchte, schickt eine E-mail an info@bvpa.org
PICTAnight
17. September 2015, 19:00 bis ca. 21:00 Uhr
Osterdeich, Müggenkampstr. 35, 20257 Hamburg
www.osterdeich-hamburg.de