News & Szene

Adobe Stock: neue Richtlinien für mit generativer KI erzeugte Bilder

Adobe Stock: neue Richtlinien für mit generativer KI erzeugte Bilder
Illustration: Adobe Blog

Künstliche Intelligenz wird nicht nur in vielen Bereichen der Technik – beispielsweise im Autofokus-System von Kameras oder zur Diagnostik in der Medizin – eingesetzt, sondern spielt auch bei der Optimierung und Generierung von Bildern und Videos zunehmend eine Rolle. Die Vermarktung von Bildern, die durch KI-Werkzeuge wie beispielsweise Dall•E oder Midjourney entstanden sind, erfordert dringend Regeln bezüglich ethischer und urheberrechtlicher Fragen. So hatte Shutterstock vor einigen Wochen die Absicht bekannt gegeben, DALL•E sogar in die eigene Website zu integrieren, um Kunden den direkten Zugang zu diversen KI-Bildgenerierungsfunktionen anbieten zu können. Das Unternehmen will den ordnungsgemäßen Umgang mit Nutzungsrechten und Lizenzen für alle angebotenen Inhalte sicherstellen – einschließlich KI-generierter Inhalte. Künstler, mit deren Werken die KI-Modelle trainiert wurden, sollen zudem eine Vergütung bekommen. 

Adobe Stock hat inzwischen in einem Blog-Beitrag mitgeteilt, dass durch generative KI entstandene Inhalte auf der Plattform vermarktet werden können, und dazu konkrete Richtlinien für Stock-Anbieter veröffentlicht. Dass man wie bei Shutterstock auf Adobe Stock selbst KI-Inhalte generieren kann, ist jedoch nicht vorgesehen. Die Produktion der Inhalte und die Verantwortung dafür, dass alle Regeln eingehalten werden, liegt allein bei den Anbietern.

Bilder, die mit generativen KI-Tools erstellt wurden, müssen bei Adobe Stock als Illustrationen eingereicht werden, auch wenn sie wie Fotos aussehen. Anbieter müssen vor der Einreichung sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen der verwendeten KI-Tools eingehalten werden. KI-Tools, die identifizierbare Personen oder identifizierbares Eigentum aus generischen Abfragen generieren, erfordern eine Freigabe für Modell und Eigentum. Es dürfen weder Logos noch berühmte Personen (ob fotorealistisch oder als Karikaturen) erkennbar sein und Fotografierbeschränkungen müssen wie bei normalen Bildern eingehalten werden. Darüber hinaus sehen die Richtlinien vor, dass mit generativen KI-Tools erzeugte Inhalte eindeutig als generative KI-Illustrationen zu kennzeichnen sind (Schlüsselwörter „Generative AI“ sowie „Generativ“ und „KI“) und angegeben werden muss, dass die Darstellungen fiktiv und generiert sind.

Weitere Informationen zu den Anforderungen für generative KI-Inhalte bei Adobe Stock finden Sie hier.

Die Rolle von Künstlicher intelligenz beim Erzeugen von Bildern ist übrigens auch das Schwerpunktthema der neuen DOCMA-Ausgabe 1-2023.

Zeig mehr

Johannes Wilwerding

Johannes Wilwerding hat bereits Mitte der Achziger Jahre und damit vor dem Siegeszug von Photoshop & Co. Erfahrungen in der Digitalisierung von Fotos und in der elektronischen Bildverarbeitung gesammelt. Seit 2001 ist er freiberuflicher Mediengestalter und seit 2005 tätig für das DOCMA-Magazin.

Ähnliche Artikel

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Back to top button