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Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Software-Hersteller

65 Nutzungsbedingungen

Hand aufs Herz: Wie häufig klicken Sie beim Installieren von Software auf das „Akzeptieren“-Feld der Nutzungsbedingungen, ohne auch nur ein Wort des Vertrages gelesen zu haben? Vielleicht steht dort ja irgendwo auf Seite 32, dass Ihnen für jeden Programmaufruf 4,99 Euro in Rechnung gestellt werden.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen in einer Konditorei ein paar Stücke Kirschkuchen, und vor dem Bezahlen reicht Ihnen die freundliche junge Dame hinter dem Tresen einen 12-seitigen Vertrag, den Sie doch bitte unterzeichnen sollen. Er regelt unter anderem, dass Sie darüber aufgeklärt wurden, dass übermäßiger Zuckerkonsum zu diversen Krankheiten führen kann, dass der Bäcker nicht haftbar ist, falls Sie sich an einem unentdeckt gebliebenen Kirschkern einen Zahn ausbrechen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kühe, aus deren Milch die Sahne zubereitet wurde, Futter erhalten haben könnten, in dem Spuren genveränderter Pflanzen sowie Arzneimittelrückstände nachweisbar sind … und so geht es Seite um Seite weiter.

Als gewissenhafter Bürger beginnen Sie, den Vertrag zu studieren, markieren ein paar Stellen, zu denen Sie Rückfragen haben, während hinter Ihnen die Schlange ungeduldiger Kunden bis zur Eingangstür wächst. Um Ihnen die Lektüre so unangenehm wie möglich zu machen, ist der Vertrag natürlich in einem extrem kleinen Schriftgrad gedruckt, von Seite 1 bis 12 ohne einen einzigen Absatzumbruch, und gewisse Passagen sind in Großbuchstaben gesetzt, was die Lesbarkeit so stark herabsetzt, dass Sie schließlich entnervt aufgeben, Ihre Unterschrift darunter setzen und dankbar den Kirschkuchen in Empfang nehmen.

Natürlich ist die Konstruktion absurd – noch. Aber stellen Sie sich vor, dass vielleicht in ein paar Jahren 3D-Drucker und – Scanner in fast jedem Haushalt stehen, Packungen mit den nötigen Druckmaterialien bei jedem Supermarkt und Discounter für ein paar Euro angeboten werden und sich die 3D-Dateien für alle möglichen Objekte mühelos herunterladen lassen. Womöglich müssen Sie dann beim Kauf eines Zahnputzbechers vertraglich zusichern, diesen nicht zu scannen und/oder Scandaten an Dritte weiterzugeben und so weiter und so fort.

Nun gut, bleiben wir in der Gegenwart. Den Mietvertrag für Ihre Wohnung, den Kaufvertrag eines Autos, den Reisevertag Ihres Reisebüros lesen Sie wahrscheinlich genau durch – hoffentlich. Die Seiten in grau gedrucktem Minitext, deren Inhalt Sie für die Einrichtung eines Girokontos bestätigen sollen, überfliegen Sie möglicherweise nur, weil sich hinter Ihnen weitere Kunden eingereiht haben, die Sie nicht warten lassen wollen. Entdecken Sie in Ihrem Versicherungsvertrag Klauseln, die Ihnen bedenklich vorkommen, so wird Sie der freundliche Makler beruhigen: Das würde dort zwar so stehen, in der Praxis aber fast nie angewandt, weil es nur einen Sonderfall beträfe. Das könnten Sie beruhigt so unterschreiben …

Und nun kommen wir zu den Nutzungsverträgen der Software, die Sie „akzeptieren“ müssen, bevor Sie das Programm anwenden dürfen. Bemerkenswerterweise auch dann, wenn Sie es bereits gekauft haben. (Was passiert eigentlich nach einem Kauf, wenn man die Bedingungen nicht akzeptieren will?) Mal ehrlich: Lesen Sie die? Von der ersten bis zur letzten Zeile? Auch dann in komplexem Wirtschafts-Englisch, wenn der Hersteller keine deutsche Version zur Verfügung stellt? Und wenn Sie das lesen: Verstehen Sie es auch?

Ich habe die Erfahrung gemacht: Wenn ich mir wirklich die Mühe mache, einen solchen Vertrag komplett zu lesen, finde ich garantiert Klauseln, die ich eigentlich nicht unterschreiben will. Etwa Passagen, die erklären, dass ich mit der Nutzung von X auch die Nutzungsrechte der damit erstellten Dateien an den Software-Hersteller oder Dienstleister übertrage. Mitunter verzichte ich dann lieber auf die Nutzung. (Kleiner Praxis-Trick: Diese Verträge werden ja meist in winzigen Kästchen präsentiert, in denen man gar nicht so schnell scrollen kann, wie man lesen möchte. Also alles auswählen, kopieren, in ein Textprogramm einfügen, eine lesbare Schriftgröße einstellen – dann in Ruhe studieren.) Oft sage ich mir aber auch: Na ja, wird schon nicht so schlimm werden.

Man sollte solche Texte wenigstens stichprobenmäßig durchgehen – und im Bedarfsfalle bedenkliche Abschnitte im Web öffentlich machen. Das hat schon manche Firmen zu Rückziehern bewegt.

Der eingangs abgebildete Screenshot der Google-Nutzungsbedingungen ist übrigens keine Montage – dieser Text über die Speicherung in Abhängigkeit von einer Anmeldung steht dort tatsächlich so. Ich musste ihn dreimal lesen, bis ich ihn nicht verstanden hatte.

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Doc Baumann

Doc Baumann befasst sich vor allem mit Montagen (und ihrer Kritik) sowie mit der Entlarvung von Bildfälschungen, außerdem mit digitalen grafischen und malerischen Arbeitstechniken. Der in den Medien immer wieder als „Photoshop-Papst“ Titulierte widmet sich seit 1984 der digitalen Bildbearbeitung und schreibt seit 1988 darüber.

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Kommentar

  1. Der eingangs abgebildete Screenshot der Google-Nutzungsbedingungen ist übrigens keine Montage – dieser Text über die Speicherung in Abhängigkeit von einer Anmeldung steht dort tatsächlich so. Ich musste ihn dreimal lesen, bis ich ihn nicht verstanden hatte.

    Kein Wunder – der Text ist sicher vom hauseigenem Übersetzungsprogramm übersetzt worden. 🙂

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