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Vorsicht vor Betrugsversuchen!

Vorsicht vor Betrugsversuchen
Vorsicht vor Betrugsversuchen – Menschen, die uns etwas vormachen wollen, gibt es nicht nur als Absender gefälschter Mails, sondern auch schon mal in Behörden / Foto und Montage: Doc Baumann

In der letzten Woche hatten wir es mehrfach mit Betrugsversuchen zu tun. Die einen kamen bei Doc Baumann per Mail an und informierten ihn darüber, dass er angeblich bei WeTransfer Daten herunterladen könne, die ihm jemand geschickt hatte. Hinter den anderen stecken Verfassungsschutz und Innenministerium, und hier sind es gleich drei peinliche Vorfälle, die das Vertrauen in diese Behörden weiter schwinden lassen. Doc Baumann warnt: Vorsicht vor Betrugsversuchen!

Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Mail. Absender: WeTransfer. Betreff: „someone sent you a file via WeTransfer“. Vielleicht haben Sie die ja auch bekommen. Und hoffentlich waren Sie ebenso vorsichtig wie ich.

Ich wollte nämlich gerade auf das vertraute Link-Feld für „Get your files“ klicken, als mir auffiel: Moment mal, „someone“ hat mir eine Mail geschickt?! Nicht X oder Y, sondern irgendjemand? Der darunter angezeigte Link begann tatsächlich mit „wetransfer.com/downloads …“; aber woher weiß ich, dass der Link tatsächlich dorthin führt? Und irgendwie erschien mir diese Linkzeile außergewöhnlich lang.

Nächster Schritt. Mit der rechten Maustaste auf die Absenderzeile klicken. Dort findet man bei Schad-Software-Mails oft eine Phantasieadresse, die nichts mit dem vorgeblichen Versender zu tun hat. Aber hier war ordentlich zu lesen: [email protected]

Nichts Verdächtiges also. Als Nächstes blendete ich die Header ein. Dort stand unter anderem: „X-Antiabuse: This header was added to track abuse, please include it with any abuse report.“ Ist das nun eine gute oder eine schlechte Nachricht? Meine Vorsicht vor Betrugsversuchen mag übertrieben sein, aber besser vorher recherchieren als hinterher Schadsoftware auf dem Rechner haben. Die Angaben der Header erschienen mir – soweit ich sie interpretieren konnte – vertrauenerweckend.

Trotzdem: Dieses „someone“ machte mich misstrauisch. Außerdem erwartete ich keine Daten über WeTransfer, und dass eine der beiden Dateien „Payment of invoices“ hieß, passte auch nicht so recht. Ich ließ daher meine Finger beziehungsweise meinen Cursor vom Link-Feld und schrieb lieber eine Mail an WeTransfer; einen Screenshot hängte ich an.

Die Antwort kam zügig. Und wie ich es befürchtet hatte, hieß es in der Antwort unter anderem: „’m so sorry you received this email. It definitely wasn’t from us. This sender makes it look like the file has been sent via WeTransfer, but has not used our service. We’re working really hard on tracking them down but right now the only thing I can tell you is:

– Delete this email.

– Don’t click the download button.“

Meine Vorsicht vor Betrugsversuchen hatte sich also zum Glück ausgezahlt. Aber ehrlich: Wäre die Fälschung noch etwas besser gelungen, wäre ich darauf hereingefallen. Also, passen Sie auf! Gerade unter den Leser/innen von DOCMA, die ja oft große Bilddateien über WeTransfer versenden und erhalten, dürfte das Gefährdungspotential hoch sein, weil sie mit solchen– echten – Mitteilungen vertraut sind. Warnen Sie daher Ihre Bekannten oder senden Sie ihnen einen Link zu diesem Text, damit die Betrüger nicht doch noch Erfolg haben. WeTransfer ist allerdings keineswegs die einzige Fassade, die die Betrüger missbrauchen.

Vorsicht vor Betrugsversuchen
Vorsicht vor Betrugsversuchen! – Screenshot der gefälschten WeTransfer-Mail

Vorsicht vor Betrugsversuchen: Mal wieder der Verfassungsschutz!


Zum Thema Verfassungsschutz – und somit auch zu seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen –, sind in der letzten Woche drei Fakten herausgekommen, die seltsamerweise in den Medien kaum in Zusammenhang gebracht und kommentiert wurden. Um es kurz zu machen:

  • Wie die Polizei bekannt gab, wurde die rechte Terrorzelle „Revolution Chemnitz“ enttarnt und Mitglieder festgenommen. Bei den Ausschreitungen in der Stadt zuvor hatte die Gruppe durch Übergriffe unter anderem auf Ausländer eine Art „Generalprobe“ für einen geplanten Anschlag am 3. Oktober durchgeführt.

Was den Verfassungsschutz und Maaßen in diesem Zusammenhang angeht: Entweder wusste die Behörde nichts von der entstehenden Gruppe, dann hat sie nicht ordentlich gearbeitet – oder Maaßen wusste doch davon und hat mit seiner falschen Behauptung, es habe keine Jagd auf Ausländer gegeben, dann sogar die Aktionen einer Terrorzelle (und nicht nur einzelner „aufgebrachter Bürger“) verharmlost.

  1. Jutta Cordt, die ehemalige Präsidentin des BAMF (des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge), war nach der Amtsübernahme durch Innenminister Seehofer ihres Postens enthoben worden. Nun übernimmt sie im Innenministerium eine Position im Bereich Digitalisierung (schon klasse in der Politik – überall sonst müssen Beschäftigte immer ausreichend Qualifikation und Erfahrung für eine Tätigkeit mitbringen).

Bei der ganzen Diskussion um die Versetzung von Maaßen war immer so getan worden, als könnten hohe Beamte nur innerhalb ihrer alten Gehaltsklasse versetzt werden (oder gar wegen Unfähigkeit auf eine höher dotierte Stelle gehievt werden). Auch die Medien haben das nicht richtiggestellt. Doch nun zeigt sich: Frau Cordt wird künftig nach B6 bezahlt, also drei Gehaltsklassen niedriger. Es geht also, wenn man will.

  1. Der Berliner Untersuchungssausschuss zum Fall des Attentäters Amri hat ja schon einiges erlebt, so die Falschaussage von Maaßen, der Islamist sei nicht von seiner Behörde beobachtet worden.

Nun stellte sich heraus, dass eine vom Innenministerium delegierte Referatsleiterin, die bei den Aussagen im Ausschuss darauf achten sollte, dass die Volksvertreter nur das erfahren, was der Geheimdienst sie erfahren lassen will, zum einen zuvor beim Verfassungsschutz selbst an eben diesem Fall Amri gearbeitet hat und zum anderen kürzlich vom Innenministerium als Zeugin in dieser Sache angeboten worden war.

Analog gilt ansonsten vor Gericht: „Zeugen sind nacheinander und in Abwesenheit der später anzuhörenden Zeugen zu vernehmen (§ 394 Abs. 1 ZPO). Zeugen, deren Aussagen sich widersprechen, können jedoch auch in einer gemeinsamen Vernehmung gegenübergestellt werden (§ 394 Abs. 2 ZPO). Einen Grundsatz, dass Zeugen generell nicht an der Verhandlung teilnehmen dürfen, gibt es entgegen eines weit verbreiteten Irrtums nicht. Es ist jedoch sinnvoll, dass Zeugen an der sonstigen Verhandlung nicht teilnehmen, um ihre Unvoreingenommenheit und Glaubwürdigkeit nicht zu beeinträchtigen.“ So Rechtsanwalt Tobias Goldkamp in einem Text.

Man fragt sich immer wieder, wen der Verfassungsschutz eigentlich vor wem schützt. Daher auch hier: Vorsicht vor Betrugsversuchen!

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Doc Baumann

Doc Baumann befasst sich vor allem mit Montagen (und ihrer Kritik) sowie mit der Entlarvung von Bildfälschungen, außerdem mit digitalen grafischen und malerischen Arbeitstechniken. Der in den Medien immer wieder als „Photoshop-Papst“ Titulierte widmet sich seit 1984 der digitalen Bildbearbeitung und schreibt seit 1988 darüber.

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