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Steuertipp für Models, Fotografen und Bildbearbeiter (2/4)

Wann muss man Umsatzsteuer ausweisen und abführen?

Die Umsatzsteuer muss man ab einem Bruttojahresumsatz von 17.500 Euro (inkl. Mwst.) ausweisen, darunter kann man dies auch freiwillig machen. Wenn man unter dem Betrag bleibt und keine Mwst. ausweist, dann folgt man der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ – das muss man beim Finanzamt nicht extra angeben, das ist die Standardsituation. Mit einer Gewerbeanmeldung hat dies trotz anders lautender Infos auf vielen Websites nicht zu tun. Man kann (oder muss, je nach Höhe des Umsatzes) auch Umsatzsteuer ohne Gewerbebetrieb ausweisen, und so machen das zum Beispiel freie Autoren oder Ingenieurbüros.
Umsatzsteuer auszuweisen hat Vorteile und Nachteile:
+       Man kann die ausgewiesene Umsatzsteuer (Mwst.) gegenrechnen zu der Mwst. der betriebsbedingten Einkäufe. Der Begriff „betriebsbedingt“ ist hierbei etwas dehnbar, und so kann sich das entsprechend lohnen.
–       Man hat viel Arbeit damit, und muss häufig (je nach Finanzamt) vierteljährlich oder sogar monatlich eine USt-Voranmeldung machen.
Ich habe früher USt ausgewiesen, mache das jetzt aber nicht mehr. Ich muss nun allerdings einen Passus in meine Rechnungen aufnehmen, dass ich „umsatzsteuerbefreit bin nach §19 UStG“ (siehe letzte Seite).

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