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Neuordnung: Mediengestalter Digital und Print

Zum August 2007 wurde die Ausbildung für Mediengestalter neu geordnet. Zukünftig gibt es nur noch drei statt bisher vier Fachrichtungen.

Seit der Einführung des Ausbildungsberufes ?Mediengestalter/ Mediengestalterin für  Digital- und Printmedien? im Jahr 1998 haben über 30 000 Menschen die Ausbildung absolviert. Seinerzeit wurden verschiedene Vorstufenberufe der Druck- und Medienwirtschaft in ein gemeinsames modernes Basisberufsprofil zusammengeführt. Der Beruf vereinigt kaufmännische, technische und gestalterische Kompetenzen. Mediengestalterinnen und Mediengestalter werden sowohl in der Industrie als auch im Handwerk in Marketingkommunikationsagenturen und  Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistungsunternehmen, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen  Institutionen ausgebildet.
Nach neun Jahren hat der Zentrale Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien die  Prüfungsstruktur, Prüfungsinhalte und Prüfungszeiten optimiert, die zahlreichen Wahlqualifikationen aktualisiert und die berufsschulische Ausbildung angepasst. Die Profile der Fachrichtungen wurden neu zugeschnitten und den heutigen Strukturen der Ausbildungsbetriebe angepasst.
Mit der Neuordnung gibt es jetzt drei statt bisher vier Fachrichtungen: Beratung und Planung, Konzeption und Visualisierung, Gestaltung und Technik. Damit soll dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe einerseits und den Fähigkeiten und Neigungen der Ausbildungsplatzbewerber andererseits Rechnung getragen werden. Das, was in der Branche schon immer in Kurzform so genannt wurde, heißt nun auch offiziell so: ?Mediengestalter Digital und Print?.
Die Ausbildung gliedert sich in eine zweijährige gemeinsame Ausbildung und drei Fachrichtungen im dritten Ausbildungsjahr. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Wahlqualifikationen, die Unternehmen mit unterschiedlichen Spezialisierungen die Ausbildung ermöglichen sollen. Die Säulen der gemeinsamen Ausbildung bilden wie bisher das Datenhandling, die Medienintegration sowie die Gestaltungsgrundlagen. Dabei erhalten jedoch Gestaltung und Typografie einen deutlich höheren Stellenwert als bisher: Ein halbes Jahr der Ausbildung ist für diese Inhalte vorgesehen.
Die Inhalte der Fachrichtung ?Beratung  und Planung? wurden weitestgehend aus der bisherigen Fachrichtung Medienberatung übernommen und zusätzlich um Marketingkompetenzen ergänzt. Diese Kompetenzen sollen in Zukunft auch verstärkt im Rahmen der Erarbeitung von Projektkonzeptionen, die ein wesentliches Element der Abschlussprüfung darstellen, einbezogen werden.
Die Fachrichtung ? Konzeption und Visualisierung? richtet sich an die überwiegend kreativ Tätigen. Kern der Ausbildung ist die Analyse von Kundenanforderungen, um daraus Gestaltungsideen für Medienprodukte zu entwickeln, Designkonzeptionen zu erarbeiten und diese präsentationsreif zu visualisieren.
Der größte Anteil der Auszubildenden wird in der Fachrichtung ?Gestaltung und Technik? erwartet. Kernqualifikation ist hier das Aufbereiten und Bearbeiten von Mediendaten unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Gesichtspunkte für Print- und Digitalmedienprodukte.
Die Wahlqualifikationen haben für Unternehmen einen besonderen Stellenwert. Sie bieten die Möglichkeit, die Ausbildung auf die jeweiligen Kompetenzen des Unternehmens auszurichten, auch wenn diese in spezialisierten Marktbereichen tätig sind, wie z. B. im Bereich Reprografie oder Fotogravurzeichnung. Die Inhalte der Wahlqualifikationen wurden der technologischen Entwicklung entsprechend überarbeitet. Teilweise wurden dabei bisherige Wahlqualifikationen neu geschnitten. Darüber hinaus wurden auch neue Wahlqualifikationseinheiten geschaffen.
Die Prüfungsanforderungen sind in der neuen Verordnung konkreter beschrieben als dies bisher der Fall war. So werden insbesondere in der Abschlussprüfung in den jeweiligen Prüfungsbereichen genau die Kompetenzen beschrieben, die von einem ausgebildeten Mediengestalter erwartet werden.
Für den Bereich des Handwerks wurde zudem die Schriftsetzerverordnung aus dem Jahre 1993 aufgehoben, so dass die Ausbildungsordnung jetzt auch für das Handwerk gilt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des ZFA Druck und Medien.

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Johannes Wilwerding

Johannes Wilwerding hat bereits Mitte der Achziger Jahre und damit vor dem Siegeszug von Photoshop & Co. Erfahrungen in der Digitalisierung von Fotos und in der elektronischen Bildverarbeitung gesammelt. Seit 2001 ist er freiberuflicher Mediengestalter und seit 2005 tätig für das DOCMA-Magazin.

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