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Steuertipp für Models, Fotografen und Bildbearbeiter (4/4)

Die Gewinnerzielungsabsicht und die Liebhaberei

Wenn man bei den bisher geschilderten Szenarien Steuern zahlt, dann ist alles in Ordnung, dann liegt Umsatz, sogar Gewinn, und damit offensichtlich die „Absicht, Gewinne zu erzielen“ vor. Wenn es sich aber um eine Nebentätigkeit handelt, und wenn man dann keine Gewinne aus der Tätigkeit, sondern nur Verluste bei der Steuererklärung angibt, und damit dann auch noch die fällige Gesamt-Einkommenssteuer mindert, so wird der Staat hellhörig.
Er unterstellt dann, dass man hier nur das Hobby zur Nebentätigkeit deklariert hat, um Steuern zu sparen und verlangt dann irgendwann sämtliche Steuerersparnis – auch aus den vorangegangenen Jahren – wieder zurück. Um dem vorzubeugen, sollte man die Absicht, Gewinne zu erzielen, deutlich machen.
Im einfachsten Fall können dies wirklich Gewinne sein (kleine Überschüsse reichen), ansonsten kann man auch in einem Anhang zur Steuererklärung, im Fließtext, die Ausgaben erläutern und die Pläne für die Zukunft erklären und beispielsweise Vertragsabschlüsse o. ä. fürs nächste Jahr vermelden.
Jedem Vorhaben wird anfangs zugebilligt, nur Verluste einzufahren, aber zumindest Umsätze sollte man generieren. Die (inoffizielle) Schmerzgrenze für reine Verlustgeschäfte liegt meines Wissens bei rund drei bis vier Jahren. Wenn man gut argumentieren kann, wieso die Anlaufphase so lange dauert, vielleicht auch darüber.

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