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Steuertipp für Models, Fotografen und Bildbearbeiter (1/4)

Unter welchen Voraussetzungen muss man ein Gewerbe anmelden?

Vorneweg: Das scheint ein Thema zu sein, zu dem jeder eine Meinung hat und bei dem es viele selbsternannte Fachleute gibt. Seien Sie entsprechend vorsichtig, und nehmen Sie auch meine nun folgenden Ratschläge keinesfalls als juristischen Rat. Ich bin kein Steuerberater, aber mich qualifiziert zumindest die Praxis. Ich hatte früher jahrelang neben dem Studium einen Gewerbebetrieb angemeldet, entsprechend auch Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen abgegeben und regle mittlerweile meine freiberufliche Nebentätigkeit aber ohne Gewerbeschein, um Aufwand zu sparen.

Folgende Fragen tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder auf:

1.    Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
2.    Wann muss (darfkannsoll) man USt ausweisen? (das hat Vor- und Nachteile)
3.    Darf man Einkünfte aus selbstständiger (Neben-)Tätigkeit bzw. aus einer freiberuflichen Tätigkeit haben, wie sind diese zu versteuern und was ist zu beachten?
4.    Wie ist das genau mit der sogenannten „Gewinnerzielungsabsicht“?


1. Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss man grundsätzlich anmelden für (Zitat Wikipedia) „(…) jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe.“ Ausgenommen sind urproduzierende Tätigkeiten wie Landwirtschaft oder Forstwirtschaft oder Bergbau. Ausgenommen sind weiterhin Autoren, Dozenten, Erzieher, Berater, Ärzte, Künstler, Architekten und Ingenieure – diese üben freiberufliche Tätigkeiten aus. Nach Möglichkeit wird man nach meiner Ansicht eher kein Gewerbe anmelden, weil man dann sonst irgendwann vielleicht Gewerbesteuer und IHK-/HWK-Beiträge zahlen muss. Je nach Tätigkeit ist die Frage, ob man anmelden muss, eine Grauzone, und man sollte dann beim Gewerbeamt nachfragen.
Bei Fotografen ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, wenn sie im Bereich Auftrags- oder Hochzeitsfotografie tätig sind. Fotografen können aber auch Freiberufler sein, wenn sie künstlerisch oder rein in der Bildberichterstattung tätig sind oder für Stock/Microstock fotografieren. Bei Models ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, falls sie nicht „rein künstlerisch“ tätig sind, was wohl meistens auch der Fall ist. Bei Bildbearbeitern ist die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung von Fall zu Fall unterschiedlich – das Finanzamt scheint die Bildbearbeitung eher als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen, das Gewerbeamt eher als Gewerbe. Interessant auch an dieser Stelle: Der ordnungsrechtliche Gewerbebegriff weicht vom steuerrechtlichen Gewerbebegriff ab!
Für das Finanzamt lässt sich die individuelle Situation leicht über den „Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung“ darlegen, diesen muss man nur ausfüllen und dann einsenden (der Fragebogen ist online über das BMF-Formularcenter erhältlich). Aber auch wenn das Finanzamt mit der „freiberuflichen Tätigkeit“ einverstanden ist, so kann dennoch das Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung fordern. Diese ist aber auch nicht besonders teuer (um die 50 Euro), und die Gewerbesteuer fällt nur bei hohen Gewinnen ab 24.500 EUR an. Für eine Gewerbeanmeldung kann außerdem sprechen, dass die Außenwirkung gegenüber Kunden damit besser (solider) sein kann.

Max Mustermann
Musterstraße 1
11111 Musterhausen
[email protected]
www.mustermann.de

An die Firma
Mustermoden, Buchhaltung
Musterstraße 4
24143 Kiel

Musterhausen, den 04.05.2013

Ihr Kürzel: DPH 05/2013

RECHNUNG, Rechnungsnummer 2013-05-04a

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mit Herrn Peter Meier vereinbart, erlaube ich mir nun, für die folgende Leistung den nachfolgenden Betrag in Rechnung zu stellen:

         (… Leistungsbeschreibung …) Die Leistung wurde erbracht im
         Zeitraum 01.02.2013 bis 02.02.2013.

         RECHNUNGSSUMME:  200,00 €   (*)

         Meine Steuernummer lautet: StNr 111/111/45000
         Meine Bankverbindung lautet:
         Max Mustermann
         Sparda Bank München
         KtoNr 123456
         BLZ 600666555
         IBAN xxxx (auch IBAN und BIC werden immer häufiger gefordert)
         BIC xxxxx

(*) Umsatzsteuerbefreiung gemäß §19 UStG

Mit den besten Grüßen,                                  
Max Mustermann

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