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Zusatzinfos für DOCMA-Mediadaten

Größe / Satzspiegel / Druckformat
2/1 Seite / 385 x 260 / 420 x 297
1/1 Seite  / 180 x 260 / 210 x 297
1/2 Seite hoch / 86 x 260 / 105 x 297
1/2 Seite quer / 180 x 128 / 210 x 143
1/3 Seite hoch / 57 x 260 / 70 x 297
1/3 Seite quer /180 x 85 / 210 x 99
1/4 Seite quer / 180 x 62 / 210 x 77
Andere Formate auf Anfrage
Druckunterlagen:    Bitte liefern Sie druckoptimierte PDFs.
Farben:    Nach ISO coated V2 (ECI)
Datentransfer:    Per E-Mail an:  [email protected]
Für Rückfragen erreichen Sie Johannes Wilwerding unter Tel +49(0)6424 943?28?21
Bezugspreise (D):
Jahresabonnement Inland 51,60 Euro frei Haus,
Studentenabonnement 42,– Euro frei Haus
Einzelheft 14,90 Euro
Druckverfahren:    Offset, 70er Raster
Beschnitt:    +3 mm an allen beschnittenen Seiten
Sonderformate wie z. B. Banderolen, Ausstanzungen, Advertorials sind jederzeit möglich. Preise auf Anfrage
Bankverbindung:
Hypovereinsbank
BLZ: 200 300 00
Konto-Nr: 10157626
IBAN: DE 51200300000010157626
SWIFT-BIC: HYVEDEMM300
Zahlungsbedingungen:
Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Rech­nungs­stellung ins Ausland fallen fremde Bankspesen in Höhe von EUR 10,50 an, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhoben werden müssen.
Beilagen, Bei- und Durchhefter werden nicht rabattiert.
Beilagen:     Höchstformat 190 x 260 mm
0/00    Handelsauflage            Aboauflage*
bis 20 g             € 84,–                             €   145,–
bis 30 g             € 92,–                             €   170,–
bis 40 g             € 106,–                             € 200,–
bis 50 g             € 129,–                             € 230,–
je weitere 10 g   € 10,–                             €   20,–
*inkl. Postgebühren
Mindestmenge für Beileger: 6.000 Exemplare
Beihefter/
Durchhefter:    Papiergewicht bis 150 g/m2
2-seitig 0/00 € 64,–
4-seitig 0/00 € 98,–
Postkarte:    Preis 0/00 € 39,– (Handelsauflage)
Preis 0/00 € 49,– (Aboauflage inkl. Postgebühren)
Anlieferung:
Die Beilagen bitten wir einwandfrei verarbeitet und verpackt anzuliefern.
Sie müssen spätestens 16 Tage vor Erstverkaufstag (EVT) des Heftes fracht- und spesenfrei eintreffen bei:
westermann druck GmbH
Georg-Westermann-Allee 66
38104 Braunschweig
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH für den Bereich Anzeigen und Fremdbeilagen
§ 1 Allgemeines, Regelungsgegenstand
1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien. Zu diesen Leistungen der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH gehören die Bearbeitung und Durchführung von Anzeigenaufträgen und Leistungen im Bereich Fremdbeilagen.
1.2  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen.
1.3  Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH im o.g. Bereich. Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH nicht an.
1.4  Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.5  Angebote der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang.
§ 2 Leistungen
2.1 „ Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verarbeitung.
2.2  Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen wird.
2.3  Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2.2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
2.4  Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2.5  Textteil -Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
2.6  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Abnahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2.7  Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH zu halten. Eine Mittlervergütung (AE-Provision) wird bis zu einer maximalen Höhe von 15% bezogen auf das jeweils vermittelte Kundennetto (Bruttotarifpreis abzüglich kundenorientierter Rabatte) gewährt, sofern die Agentur tatsächlich eine Vermitterleistung im Hinblick auf die Anbahnung des Geschäfts erbracht hat. Im Fall, dass die Auftragsanbahung ohne aktives Zutun der Agentur stattgefunden hat, wird keine Provision gewährt. Die von der Agentur erhobene Provison darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1  Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Preisliste der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH Bereich „Anzeigen und Fremdbeilagen” aufgeführten Preise. Diese in der Preisliste aufgeführten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.2  Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
3.3  Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
3.4  Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
3.5  Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nur in Ausnahmefällen und auf Basis einer schriftlichen Absprache gewährt.
3.6  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung des Auftraggebers, dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.7  Der Autraggeber kann gegen Forderungen der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH während ihres Verzugs innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbringt.
3.8  Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.
3.9  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
3.10  Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
§ 4 Zahlungsverzug
4.1  Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung bzw. Vertragserfüllung durch die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen, Verzugszinsender banlüblichen Überziehungszinsen eines Girokontos sowie die Einziehungskosten berechnet.
4.2  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH kann bei Zahlungsverzug – unbeschadet aller sonstigen Rechte– die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 5 Lieferung
5.1  Die von der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH. Für die rechtzeitige, einwandfreie und vollständige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH unverzüglich Ersatz an.
5.2  Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen etsprechendes Aufgeld geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
5.3  Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
5.4  Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
5.5  Es werden nur Anzeigen und Beilagen veröffentlicht, die nach Form und Inhalt in den Rahmen der Zeitung passen und die den Interessen der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH/Herausgebers nicht entgegenstehen.
5.6  Treten innerhalb der Laufzeit eines Abschlusses tarifmäßige Preisänderungen ein, so gelten diese vom Tag ihres In-Kraft-Tretens. Bei Abschlüssen wird eine dreimonatige Karenzzeit gewährt. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber Rücktrittsrecht eingeräumt. Im Rücktrittsfalle wird der zu viel gewährte Rabatt belastet. Die DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Spezialbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Freistellung
6.1  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt die DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die Einhaltung der geplanten Erscheinungstermine und eines regelmäßigen Abstandes der Versandtermine der Druckschrift wird keine Gewähr übernommen.
6.2  Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
6.3  Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen: Eine Haftung der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
6.4  Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
6.5  Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH beruht.
6.6 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnende
6.7  Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
6.8  Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
6.9  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn sie von den Autraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text-und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, die DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
6.10  Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, hinsichtlich sämtlicher Wort-, Bild-, Film-, Ton-und sonstiger Materialien, die er der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH zur Durchführung ihrer Diensteistung zur Verfügung stellt, die nötigen Berechtigungen zur Nutzung dieser zu besitzen und sichert zu, dass im Falle eines Verstoßes er die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH von den Forderungen eines Dritten schad- und klaglos hält.
§ 7 Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) von der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragszweckerfüllung, insbesondere für Abrechnungszwecke, zum Schutz von Dritten und zur Behebung technischer Mängel notwendig und geboten ist. Der Kunde hat diesbezüglich ein  Widerspruchsrecht.
7.2  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH trifft, auf Verlangen des Auftraggebers, bzgl. des gespeicherten Datenbestandes eine unentgeltliche  Auskunftspflicht. Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH wird diese Daten des Auftraggebers nicht ohne dessen Einverständnis an Dritte  weiterleiten. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH Dritten gegenüber, insbesondere gegenüber staatlichen Stellen, verpflichtet ist, diese Daten zu offenbaren und der Auftraggeber nicht widerspricht. .
§ 8 Abtretung von Rechten
8.1  Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH abtreten.
8.2  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge tragen, dass dem Autraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
8.3  Die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall  gewährleistet die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH weiterhin, als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH an.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1  Die Laufzeit des Anzeigenvertrages wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.
9.2  Der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH steht ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, insbesondere dann, wenn ein Verstoß des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, marken-, namens-, datenschutz-, straf-und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, und die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die  DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH vorliegt.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1  Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort, wo die DOCMAtische Gesellschaft Verlags GmbH ihren Sitz hat. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden  gilt der Sitz der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH als Gerichtsstand der DOCMAtischen Gesellschaft Verlags GmbH als vereinbart, ebenso  gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
10.2  Auf die gemäß dieser AGB geschlossenen Verträge ist auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden allein bundesdeutsches Recht anwendbar.
§ 11 Allgemeine Vertragsbestimmungen
11.1  Änderungen oder Ergänzungen der auf den AGB beruhenden Verträgen und der AGB selbst, gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
11.2  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründeten weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragschließenden gewollt  haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden.

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Christoph Künne

Christoph Künne ist Mitbegründer, Chefredakteur und Verleger der DOCMA. Der studierte Kulturwissenschaftler fotografiert leidenschaftlich gerne Porträts und arbeitet seit 1991 mit Photoshop.

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